C II 4, Nr. 363 Abt und Konvent des Zisterzienserklosters Kappel erklären öffentlich, dass sie Jungher Johans von Hunaberg, Sohn des Ritters Götfrit von Hunaberg selig, 500 Goldgulden schulden. Kappel verspricht, auf den kommenden 10. Brachod (Juni) 300 Gulden und die übrigen 200 auf den nächsten

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C II 4, Nr. 363
Title:Abt und Konvent des Zisterzienserklosters Kappel erklären öffentlich, dass sie Jungher Johans von Hunaberg, Sohn des Ritters Götfrit von Hunaberg selig, 500 Goldgulden schulden. Kappel verspricht, auf den kommenden 10. Brachod (Juni) 300 Gulden und die übrigen 200 auf den nächsten St. Martinstag in Zürich oder Baden zurück zu bezahlen. Sollte Kappel die Zahlungen nicht abmachungsgemäss leisten, muss es dem Gläubiger allen daraus entstehenden Schaden nebst Kosten ersetzen, namentlich auch, wenn Hunaberg bei Christen oder Juden Geld entlehnen müsste. Das Kloster stellt Pfaff Ruodolf Bylgri, Kilchherr von Lunfingen, Johans Erishôpt der Ältere und Chuonrad Kyenast, Stadtschreiber, als Gisel. Diese Bürgen verpflichten sich eidlich, in Zürich in offenen Wirtshäusern Giselschaft zu leisten, wenn Kappel seine Verpflichtung nicht einhält; wenn einer der Giseln ausfällt, muss er innert 14 Tagen durch einen ebenso tüchtigen ersetzt werden, andernfalls haften die verbleibenden Gisel. Dafür steht den Bürgen das Rückgriffsrecht zu auf Leute, Gülten und Güter des Klosters. Als Siegler sind Abt und Konvent von Kappel sowie die Bürgen Ruodolf Bylgri, Johans Eryshoept, Chuonrad Kyenast und Johans Holtzach genannt.
Brief:Abt und Konvent des Zisterzienserklosters Kappel erklären öffentlich, dass sie Jungher Johans von Hunaberg, Sohn des Ritters Götfrit von Hunaberg selig, 500 Goldgulden schulden. Kappel verspricht, auf den kommenden 10. Brachod (Juni) 300 Gulden und die übrigen 200 auf den nächsten St. Martinstag in Zürich oder Baden zurück zu bezahlen. Sollte Kappel die Zahlungen nicht abmachungsgemäss leisten, muss es dem Gläubiger allen daraus entstehenden Schaden nebst Kosten ersetzen, namentlich auch, wenn Hunaberg bei Christen oder Juden Geld entlehnen müsste. Das Kloster stellt Pfaff Ruodolf Bylgri, Kilchherr von Lunfingen, Johans Erishôpt der Ältere und Chuonrad Kyenast, Stadtschreiber, als Gisel. Diese Bürgen verpflichten sich eidlich, in Zürich in offenen Wirtshäusern Giselschaft zu leisten, wenn Kappel seine Verpflichtung nicht einhält; wenn einer der Giseln ausfällt, muss er innert 14 Tagen durch einen ebenso tüchtigen ersetzt werden, andernfalls haften die verbleibenden Gisel. Dafür steht den Bürgen das Rückgriffsrecht zu auf Leute, Gülten und Güter des Klosters. Als Siegler sind Abt und Konvent von Kappel sowie die Bürgen Ruodolf Bylgri, Johans Eryshoept, Chuonrad Kyenast und Johans Holtzach genannt.
Creation date(s):approx. 1390
Creation date(s), remarks.:Zur Datierung: Götfrid IV. tot 1387, Kienast Stadtschreiber bis 1407; vgl. E. Staub, Die Herren von Hünenberg, 144.
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Zeitgenössische Abschrift
Dimensions W x H (cm):36.0 x 32.0
Trägermaterial:Papier
City:Kappel, Zisterzienserkloster; Zürich; Baden; Zürich, Bürger, Erishaupt, Johans; Zürich, Bürger, Kienast, Konrad; Zürich, Stadtschreiber, Kienast, Konrad; Lufingen, Kirchherr, Bilgeri, Rudolf; Zürich, Bürger, Holzach, Johans
Personenregister URStAZH:Hünenberg, Johans von; Hünenberg, Gotfried von, Ritter; Kienast, Konrad, Stadtschreiber; Erishaupt, Johans d. Ã.; Bilgeri, Rudolf, Kirchherr von Lufingen; Holzach, Johans

Weitere Angaben

Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Publikationen:Regest: URStAZH, Bd. 3, Nr. 3392; UBZG, Bd. 1, Nr. 269
Level:Dokument
Ref. code AP:C II 4, Nr. 363
 

Usage

End of term of protection:12/31/1420
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

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URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=356923
 

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