III AAb 1.10, Nr. 44 Mandat der Stadt Zürich betreffend Verkauf und Handel des Schiesspulvers, 1738 (Dokument)

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:III AAb 1.10, Nr. 44
Title:Mandat der Stadt Zürich betreffend Verkauf und Handel des Schiesspulvers
Brief:Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich erlassen ein Mandat aufgrund des weit verbreiteten Verkaufs minderwertigen und gefährlichen Schiesspulvers durch fremde Pulvermacher. Verordnet wird, dass für den Pulververkauf gemäss den früheren Ordnungen das Zeugamt zuständig ist. Das Kaufen und Verkaufen von fremdem Schiesspulver ist daher verboten. Es darf nur noch Pulver, das vom verordneten Zeugmeister im Zeugamt an die bewilligten Pulverhändler zu einem gerechtfertigten Preis abgegeben wurde, verwendet werden. Zur besseren Konservierung und zur Verhinderung des Mischens mit minderwertigem Pulver wird eine Anleitung gegeben. Die bewilligten Pulverhändler erhalten für den Verkauf an bestimmten Orten der Landschaft eine festgelegte Menge an Schiesspulver gegen Barzahlung. Des Weiteren werden alle bewilligten Pulverhändler ermahnt, minderwertiges Schiesspulver von fremden Händlern zu konfiszieren, dies dem Zeugmeister abzugeben und sowohl Käufer wie auch Verkäufer dem Obervogt oder dem Landvogt gegen Belohnung anzuzeigen. Personen, die aus Gewinnsucht die Bestimmungen dieses Mandats überschreiten, indem sie ohne Bewilligung Schiesspulver verkaufen oder mit minderwertigem, fremdem Pulver heimlich handeln, werden mit der Konfiskation des Pulvers, einer Geldbusse oder Gefangenschaft bestraft. Zuletzt erfolgt die Anweisung an die Zeugmeister sowie an alle Obervögte, Landvögte und Amtleute, dass auf die Einhaltung des Mandats Acht gegeben werden und jegliche Zuwiderhandlung bestraft werden soll.
Impressum:(Zürich) : (Heidegger und Co.?)
Creation date(s):1738
Entstehungsdatum, Original:4/9/1738
Archival Material Types:Druckschrift

Dokumentspezifische Merkmale

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Kollation:Einblattdruck
Dimensions W x H (cm):44.0 x 37.5
Language:Deutsch
Schlagwörter:Amtleute; Fremde; Handel; Kauf; Konsumentenschutz; Vogtei; Waffen

Weitere Angaben

Former reference codes:DCXXVII
Provenienz:Stadtschreiberkanzlei
Publikationen:Nachweis: Schott-Volm, Repertorium, S. 988, Nr. 1576
Weblinks:Digitalisat bei e-rara (Exemplar der ZB Zürich)
Digitale Edition: SSRQ ZH NF I/1/11, Nr. 53
Level:Dokument
Ref. code AP:III AAb 1.10, Nr. 44
 

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