III AAb 1.9, Nr. 12 Mandat der Stadt Zürich betreffend fremde und einheimische Krämer sowie Hausierer, 1722 (Dokument)

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:III AAb 1.9, Nr. 12
Title:Mandat der Stadt Zürich betreffend fremde und einheimische Krämer sowie Hausierer
Brief:Bürgermeister sowie Grosser und Kleiner Rat der Stadt Zürich erlassen aufgrund von Klagen der Zunft zur Saffran über die Krämer und Hausierer ein Mandat. Zunächst wird verordnet, dass die Krämer im Umkreis von einer Stunde um die Stadt Zürich herum ihre Geschäfte nicht betreiben dürfen. Künftig sollen die Krämer ihre Waren bei den städtischen Bürgern einkaufen. Es wird zwar nicht verboten, dass die Krämer ihre Waren auf dem Zurzacher Markt oder anderswo ausserhalb des zürcherischen Gebietes einkaufen, jedoch muss für die Waren im städtischen Kaufhaus der fällige Zoll bezahlt werden. Des Weiteren wird festgelegt, dass die Krämer der Landschaft ihre Waren nur in den eigenen Gemeinden verkaufen dürfen und dass eine bestimmte Verkaufsmenge nicht überschritten werden soll. Fremde Krämer und verdächtige Personen dürfen sich mit Ausnahme der Jahrmärkte nicht auf zürcherischem Gebiet aufhalten. Kesslern ist es nur erlaubt, diejenigen Waren zu verkaufen, welche in ihren obrigkeitlichen Bewilligungsscheinen (Freiheitsbriefen) aufgeführt sind. Zuletzt werden die Aufgaben des Waagmeisters im Kaufhaus sowie das Verfahren bei zuwiderhandelnden Krämern und Kesslern erläutert.
Impressum:(Zürich) : (Heidegger und Rahn?)
Creation date(s):1722
Entstehungsdatum, Original:9/24/1722
Archival Material Types:Druckschrift

Dokumentspezifische Merkmale

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Kollation:Einblattdruck
Dimensions W x H (cm):45.5 x 35.0
Language:Deutsch
Schlagwörter:Bescheinigung; Fahrende; Handel; Hausierertum; Markt; Verkaufsbeschränkung; Zoll; Zunft

Weitere Angaben

Former reference codes:DXXV
Provenienz:Stadtschreiberkanzlei
Aktenzeichen:Trucke (?) 5, Abschnitt (?) 3, Nr. 6
Publikationen:Edition: SBPOZH, Bd. 2, Nr. 15, S. 277-283
Nachweis: Schott-Volm, Repertorium, S. 972, Nr. 1488 (unrichtig mit Überschrift)
Weblinks:Digitalisat bei e-rara (Exemplar der ZB Zürich)
Digitale Edition: SSRQ ZH NF I/1/11, Nr. 46
Level:Dokument
Ref. code AP:III AAb 1.9, Nr. 12
 

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III AAb 5.9, Nr. 24 Mandat der Stadt Zürich betreffend fremde und einheimische Krämer sowie Hausierer, 1722 (Dokument)

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III AAb 5.9, Nr. 24 a Mandat der Stadt Zürich betreffend fremde und einheimische Krämer sowie Hausierer, 1722 (Dokument)
 

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Physical Usability:Eingeschränkt (Gebrauchskopie)
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