III AAb 1.6, Nr. 41 Mandat der Stadt Zürich betreffend Verbot des Weinfürkaufs, Weinfärbens und Branntweinkonsums, 1697 (Dokument)

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:III AAb 1.6, Nr. 41
Title:Mandat der Stadt Zürich betreffend Verbot des Weinfürkaufs, Weinfärbens und Branntweinkonsums
Brief:Bürgermeister sowie Grosser und Kleiner Rat der Stadt Zürich erlassen aufgrund verschiedener nicht eingehaltener Verbote ein erneuertes Mandat. Das Weinfärben, das Hinzufügen von unerlaubten Produkten zum Wein und der Weinfürkauf führen dazu, dass die Konsumenten betrogen und ihrer Nahrungsgrundlage beraubt werden. Hinzu kommt, dass durch den Branntweinkonsum die Gesundheit und der Lebenswandel geschädigt werden (1). Deswegen wird der Weinfürkauf und das Weinfärben bei 100 Pfund Busse sowie der übermässige Konsum von gebrannten Wassern verboten (2). Da die Festsetzung des Weinpreises mit der sogenannten Weinrechnung erst am Vorabend des Martinstages im November erfolgt, ist der Kauf von neuem Wein davor nicht gestattet. Der Weinfürkauf ist bei 50 Pfund Busse verboten (3). Damit das Mandat eingehalten wird, sollen die Amtleute wachsam sein und Zuwiderhandlungen bestrafen. Es wird daran erinnert, dass von allen Bussen ein Viertel an die Obrigkeit geht. Zuletzt wird vermerkt, dass nicht gemeldete Übertretungen mit derselben Busse bestraft werden.
Impressum:(Zürich) : (Heinrich Bodmer der Jüngere?)
Creation date(s):1697
Entstehungsdatum, Original:8/26/1697
Archival Material Types:Druckschrift

Dokumentspezifische Merkmale

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Kollation:Einblattdruck
Dimensions W x H (cm):40.5 x 33.0
Language:Deutsch
Schlagwörter:Alkohol; Bussen; Fürkauf; Kauf; Konsumentenschutz; Wein

Weitere Angaben

Former reference codes:CCCXV
Provenienz:Stadtschreiberkanzlei
Publikationen:Nachweis: Schott-Volm, Repertorium, S. 931, Nr. 1277
Weblinks:Digitalisat bei e-rara (Exemplar der ZB Zürich)
Digitale Edition: SSRQ ZH NF I/1/11, Nr. 33
Level:Dokument
Ref. code AP:III AAb 1.6, Nr. 41
 

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