C III 20, Nr. 39 Spruchbrief vom Rat zu Zürich, zwischen Herrn Wilhelm Escher, Besitzer des kleinen Zehnten zu Sünikon an einem, so danne den Besitzern des Oetenbacher Kehlhofs zu Dielsdorf andernteils, vermögend dass die streitigen 4 Juchart Acker in der Breiti unter dem Pflasterbach in sein Esch

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C III 20, Nr. 39
Title:Spruchbrief vom Rat zu Zürich, zwischen Herrn Wilhelm Escher, Besitzer des kleinen Zehnten zu Sünikon an einem, so danne den Besitzern des Oetenbacher Kehlhofs zu Dielsdorf andernteils, vermögend dass die streitigen 4 Juchart Acker in der Breiti unter dem Pflasterbach in sein Eschers kleiner Zehnten gehöre, der Gegenteil aber für das Vergangene keinen Abtrag zu tun schuldig sein, dessgleichen auch jederteil sein Kosten an ihm halber haben.
Creation date(s):1575
Number:1

Dokumentspezifische Merkmale

Schlagwörter:Dielsdorf; Sünikon (Steinmaur)

Weitere Angaben

Level:Dokument
Ref. code AP:C III 20, Nr. 39
 

Usage

End of term of protection:12/31/1655
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

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