C III 7, Nr. 74 Vertrag zwischen dem Gerichtsherrn und der Gemeind, dass für ein Zugtagwen 5,5 Batzen, für eine halbe Zugtagwen halb so viel gegeben; und dass ein Gerichtsherr von den ihn zum Beistand begehrenden einen Tag nur kostfrei gehalten, übrige aber belohnt werden soll., 1562 (Dokument)

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C III 7, Nr. 74
Title:Vertrag zwischen dem Gerichtsherrn und der Gemeind, dass für ein Zugtagwen 5,5 Batzen, für eine halbe Zugtagwen halb so viel gegeben; und dass ein Gerichtsherr von den ihn zum Beistand begehrenden einen Tag nur kostfrei gehalten, übrige aber belohnt werden soll.
Creation date(s):1562
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Trägermaterial:Pergament
Siegel:4 Siegel

Weitere Angaben

Level:Dokument
Ref. code AP:C III 7, Nr. 74
 

Usage

End of term of protection:12/31/1582
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=349270
 

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