C III 14, Nr. 2 Kopia Urteilbriefs des Rates zu Winterthur zwischen Herrn Erhard Reimbold des Rats daselbst und seinen Schuppisleuten, die sich weigerten, ihm Bauholz zu seiner neuen Lehentrotte zu führen; ward erkannt, dass die Schuppisleute ihm das Holz zu führen schuldig sein sollen., 1508 (Dok

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C III 14, Nr. 2
Title:Kopia Urteilbriefs des Rates zu Winterthur zwischen Herrn Erhard Reimbold des Rats daselbst und seinen Schuppisleuten, die sich weigerten, ihm Bauholz zu seiner neuen Lehentrotte zu führen; ward erkannt, dass die Schuppisleute ihm das Holz zu führen schuldig sein sollen.
Creation date(s):1508
Number:1

Dokumentspezifische Merkmale

Schlagwörter:Winterthur; Schuppis, Brauch, Güter

Weitere Angaben

Level:Dokument
Ref. code AP:C III 14, Nr. 2
 

Usage

End of term of protection:12/31/1588
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

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URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=348451
 

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