C I, Nr. 170 Kaiser Karl IV. teilt dem Bürgermeister, dem Rat und den Bürgern der Stadt Zürich mit, dass die Zeit, für die er ihnen bewilligt habe, die Reichssteuer für sich zu behalten, längst abgelaufen sei. Er habe dem Rudger Maness d. J. das Recht verliehen habe diese Steuer zu beziehen und ge

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C I, Nr. 170
Title:Kaiser Karl IV. teilt dem Bürgermeister, dem Rat und den Bürgern der Stadt Zürich mit, dass die Zeit, für die er ihnen bewilligt habe, die Reichssteuer für sich zu behalten, längst abgelaufen sei. Er habe dem Rudger Maness d. J. das Recht verliehen habe diese Steuer zu beziehen und gebietet der Stadt die ganze Steuer auf nächsten Martini zu bezahlen. Der Kaiser siegelt.
Brief:Kaiser Karl IV. teilt dem Bürgermeister, dem Rat und den Bürgern der Stadt Zürich mit, dass die Zeit, für die er ihnen bewilligt habe, die Reichssteuer für sich zu behalten, längst abgelaufen sei. Er habe dem Rudger Maness d. J. das Recht verliehen habe diese Steuer zu beziehen und gebietet der Stadt die ganze Steuer auf nächsten Martini zu bezahlen. Der Kaiser siegelt.
Creation date(s):10/10/1370
Creation date(s), remarks.:Donnerstag nach Dyonisius
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Ausstellungsort:Ellbogen
Überlieferung:Original
Trägermaterial:Pergament
Siegel:Siegel hängt
City:Zürich; Zürich, Rat; Ellbogen
Personenregister URStAZH:Maness Manegg, Ruedger d. J.; Kaiser Karl IV

Weitere Angaben

Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Publikationen:Regest: RI VIII/1 (Datenbank); URStAZH, Bd. 2, Nr. 2037; Meyer von Knonau, Urkunden, Nr. 160
Level:Dokument
Ref. code AP:C I, Nr. 170
 

Usage

End of term of protection:10/10/1400
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=347318
 

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