G I 96 (fol. 29 v - 30 r) Äbtissin Adelheid und der Konvent des Gotteshauses Selnau urkunden, dass sie die zu Albisrieden (Rieden under Albis) gelegene Wiese, die dem verstorbenen Johannes Spiser von Diessenhofen und seiner ehelichen Wirtin gehört hatte, vom Ledergerber uotzwiler, Bürger von Züric

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:G I 96 (fol. 29 v - 30 r)
Title:Äbtissin Adelheid und der Konvent des Gotteshauses Selnau urkunden, dass sie die zu Albisrieden (Rieden under Albis) gelegene Wiese, die dem verstorbenen Johannes Spiser von Diessenhofen und seiner ehelichen Wirtin gehört hatte, vom Ledergerber uotzwiler, Bürger von Zürich, gekauft haben. Diese Wiese wurde ihnen von Propst Rudolf von Wartensee als Erblehen unter der Bedingung geliehen, dass der Bote des Gotteshauses zweimal im Jahr, am Herbst- und Maiengericht, in den Hof zu Albisrieden kommen solle. Nach dem Tod einer Äbtissin hat die neue Äbtissin die Wiese vom Propst als Erblehen zu empfangen. Würde sie dies innert Jahresfrist unterlassen, so soll die Wiese dem Propst ledig sein. Die Besitzer dürfen auf der Wiese heuen und emden, aber keine Sonderweide haben. Die Wiese soll weder eingezäumt noch mit Gräben umfasst werden. Mit der Wiese ist weder Holz- noch Feldrecht im Dorf Albisrieden verbunden. Es werden die Siegel der Äbtissin Adelheid und des Konventes von Selnau angekündigt.
Brief:Äbtissin Adelheid und der Konvent des Gotteshauses Selnau urkunden, dass sie die zu Albisrieden (Rieden under Albis) gelegene Wiese, die dem verstorbenen Johannes Spiser von Diessenhofen und seiner ehelichen Wirtin gehört hatte, vom Ledergerber uotzwiler, Bürger von Zürich, gekauft haben. Diese Wiese wurde ihnen von Propst Rudolf von Wartensee als Erblehen unter der Bedingung geliehen, dass der Bote des Gotteshauses zweimal im Jahr, am Herbst- und Maiengericht, in den Hof zu Albisrieden kommen solle. Nach dem Tod einer Äbtissin hat die neue Äbtissin die Wiese vom Propst als Erblehen zu empfangen. Würde sie dies innert Jahresfrist unterlassen, so soll die Wiese dem Propst ledig sein. Die Besitzer dürfen auf der Wiese heuen und emden, aber keine Sonderweide haben. Die Wiese soll weder eingezäumt noch mit Gräben umfasst werden. Mit der Wiese ist weder Holz- noch Feldrecht im Dorf Albisrieden verbunden. Es werden die Siegel der Äbtissin Adelheid und des Konventes von Selnau angekündigt.
Creation date(s):approx. 14th cent.
Entstehungsdatum, Original:6/2/1347
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Abschrift
Language:Deutsch
Personenregister URStAZH:Albisrieden; Diessenhofen, Johans Spiser; Selnau, Kloster; Selnau, Kloster, Adelheit, Äbtissin; Wartensee, Rudolf von, Propst des Grossmünsters; Zürich, Grossmünster, Rudolf von Wartense, Probst; Zürich, Utzwiler, Ledergerber

Weitere Angaben

Publikationen:Regest: URStAZH, Bd. 1, Nr. 646
Level:Dokument
Ref. code AP:G I 96 (fol. 29 v - 30 r)
 

Usage

End of term of protection:12/31/1430
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

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URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=344689
 

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