Identifikation und Inhalt |
Ref. code: | C III 4, Nr. 303 d |
Title: | Geheime Rats-Erkanntnuss betreffend die Bedingnissen vom Ankauf des Steinhauses, so wie die dem Tit. Herren Amtmann Lavater akkordierten zwei Punkte, infolge seines auf das Steinhaus habende Zugrechts, dass nämlich dem Herrn Amtmann durch das löbl. Sekelamt ein Revers zugestellt werde, kraft dessen einerseits der zum Steinhaus gehörige und an das Höfli des Herrn Amtmann anstossende Geschirrwassertrog zu keinen Zeiten in eine Mistwürfe verwandelt oder als solche gebraucht werden soll, und anderseits MnGnHH den Unterhalt der Scheidmauer zwischen beiden Häusern ganz über sich nehmen, in der Meinung jedoch, dass er seinerseits diese Mauer auf keine Weise schwächen, auch in Kraft eben dieses Rezesses zum gemeinschaftlichen Unterhalt des zwischen beiden Häusern in gemeinsamen Kosten aufgeführte Strebpfeilers, noch Ferners angehalten sein und bleiben solle |
Inhalt und Form: | Beilage zu C III 4, Nr. 303. |
Creation date(s): | 1795 |
Number: | 1 |
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Dokumentspezifische Merkmale |
Schlagwörter: | Steinhaus, Haus an der Kirchgasse |
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Weitere Angaben |
Level: | Dokument |
Ref. code AP: | C III 4, Nr. 303 d |
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Usage |
End of term of protection: | 12/31/1815 |
Permission required: | [Leer] |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | [Leer] |
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URL for this unit of description |
URL: | https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=339926 |
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