Title: | Aufsicht über Vormundschaften |
Inhalt und Form: | Enthält die Vormundschaftsprotokolle, Vormundschafts- und Bevogtigungsetatbände sämtlicher Gemeinden sowie die diese ab den 1930er-Jahren ersetzenden Etatkarteien. Die Aufsicht über die von kommunalen Behörden ausgeübte Waisenpflege und Bevogtigung (ab ca. 1900 setzte sich der Terminus Vormundschaft durch) war seit 1831 ein Haupttätigkeitsfeld für den Bezirksrat. Im Verlauf des 19. Jahrhunderts wurden die vom Bezirksrat auszuübenden vormundschaftlichen Aufgaben durch zahlreiche kantonale Gesetze spezifiziert. Zentral war das Gesetz betreffend Vormundschaft von 1841, das nicht nur die Aufsichtsfunktion des Bezirksrats bestätigte, sondern ihm auch eine Weisungsbefugnis in Vormundschaftsfragen einräumte. Bis Anfang des 21. Jahrhunderts blieben die rechtlichen Grundlagen für das Vormundschaftswesen weitgehend unverändert, dann wurden sie total revidiert. Die 2013 geschaffenen Kinder- und Erwachsenenschutzbehörden übernahmen die zuvor vom Bezirksrat ausgeübten Aufsichts- und Weisungsfunktionen; der Bezirksrat wurde zur ersten Beschwerdeinstanz gegen Entscheide der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde KESB. |
Creation date(s): | 1827 - 2012 |
Number: | 336 |
Level: | Klasse |
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Usage |
Permission required: | [Leer] |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | [Leer] |
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URL for this unit of description |
URL: | https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=3373414 |
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