C III 3, Nr. 211 Herr Landvogt Schweizer aus Andelfingen berichtet, aus welchen Gründen Herr alt Schultheiss Sulzer zu Winterthur, Besitzer der Herrschaft Wülflingen, und dessen Herr Sohn den Zug Haber zu geben verweigern, weil beide nicht in Wülflingen ansässig, noch beträchtliche Höfe da besitze

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C III 3, Nr. 211
Title:Herr Landvogt Schweizer aus Andelfingen berichtet, aus welchen Gründen Herr alt Schultheiss Sulzer zu Winterthur, Besitzer der Herrschaft Wülflingen, und dessen Herr Sohn den Zug Haber zu geben verweigern, weil beide nicht in Wülflingen ansässig, noch beträchtliche Höfe da besitzen. - Da hingegen selbige ihn laut der anno 1585 erneuerten Offnung schuldig, und obgleich selbes der Kaufbrief für Herrn Sulzer nicht anzeige, so stehe auch nichts davon in Kaufbriefen für übrige Güterbesitzer allda. Auch habe Herr alt Schultheiss allda Ackerfeld gekauft, nebst Anzeige, dessen so er an Zug Haber Tagwengeld und Güggel schuldig, und welches Bene dies in den 6 Jahren für einen Herrn Landvogt seie! Doch wolle Herr Landvogt zugeben, dass Herr alt Schultheiss ad dies titae dieser Beschwerde ab seinen Gütern entlassen werde, und da Herr Landvogt nach seiner Meinung deshalb despectuos behandelt worden, welche obrigkeitliche Passus er deshalben vorgenommen und darauf endlich von den Sulzer die heurigen Gefälle bezahlt worden
Creation date(s):1793
Number:1
Archival Material Types:Dossier

Weitere Angaben

Level:Dossier
Ref. code AP:C III 3, Nr. 211
 

Usage

End of term of protection:12/31/1813
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

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