C III 3, Nr. 117 Wegen dem Weiherli in der Zelg zu Marthalen, so Amtmann Toggenburger als Mattland benutzt, findet sich eigentlich nichts in der Kanzlei Andelfingen, als was aus Beilagen und Extractis aus dem Austauschungs-Urbar von 1733. Wegen dem Manz-Zehnten und dem alten Zehnten-Urbar von 1684

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C III 3, Nr. 117
Title:Wegen dem Weiherli in der Zelg zu Marthalen, so Amtmann Toggenburger als Mattland benutzt, findet sich eigentlich nichts in der Kanzlei Andelfingen, als was aus Beilagen und Extractis aus dem Austauschungs-Urbar von 1733. Wegen dem Manz-Zehnten und dem alten Zehnten-Urbar von 1684 zu sehen, ist glaublich, dass selbes MnGnHH gehöre, da laut Kaufbrief von 1623 Uli Manz dem Alexander Manz mit seinem Anteil an Zehnten und Wasserrecht auch seinen Anteil am Weiherli verkauft, deswegen auch Auskunft im Kaufbrief, den man am besagten ganzen Zehnten habe zu suchen, seit der Weiher ausgetrocknet, haben sich die Toggenburger als Zehnt-Einzieher die Benutzung desselben zugeeignet. Da es aber zu dem von MnGnHH erkauften Zehnten gehört, suppliciert die Gemeinde Marthalen, dass man ihr selbes um einen Lehenzins überlassen möchte, damit sie es wieder zu einem so wichtigen Wassersammler anlegen könne
Inhalt und Form:
Creation date(s):1746
Number:1
Archival Material Types:Dossier

Weitere Angaben

Level:Dossier
Ref. code AP:C III 3, Nr. 117
 

Usage

End of term of protection:12/31/1776
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=336486
 

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