C III 3, Nr. 91 Da Herr Landvogt den Marthaler Zehnten selbst einziehen zu lassen unternommen, deswegen einen Einzüger selbiges besorgt, dabei sich ein mehrerer Vorteil als beim Einziehen des Untervogt Toggenburger ergeben, ist der Einzieher über das Stroh noch mit einem Trinkgeld zu betrachten. E

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C III 3, Nr. 91
Title:Da Herr Landvogt den Marthaler Zehnten selbst einziehen zu lassen unternommen, deswegen einen Einzüger selbiges besorgt, dabei sich ein mehrerer Vorteil als beim Einziehen des Untervogt Toggenburger ergeben, ist der Einzieher über das Stroh noch mit einem Trinkgeld zu betrachten. Ein abgelassener Weiher zu Marthalen, dessen Nutzen und zuletzt auch wohl Eigentum dasiger Untervogt sich anmassen wollen, wäre (da allda sonst Wassermangel) bei Feuergefahr, so man ihn wieder voll Wasser werden liesse, für dieses Dorf von grosser Wichtigkeit
Inhalt und Form:
Creation date(s):1730
Number:1
Archival Material Types:Dossier

Weitere Angaben

Level:Dossier
Ref. code AP:C III 3, Nr. 91
 

Usage

End of term of protection:12/31/1760
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

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URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=336460
 

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