G I 2, Nr. 34 Vortrag (Fürtrag) von Heinrich Bullinger gegen die Aufhebung der Selbstständigkeit des Grossmünsterstifts, 1532.02.17 (ca.) (Dokument)

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:G I 2, Nr. 34
Title:Vortrag (Fürtrag) von Heinrich Bullinger gegen die Aufhebung der Selbstständigkeit des Grossmünsterstifts
Brief:Das Grossmünsterstift kann nicht abgeschafft oder verringert werden, ohne dass Schaden für den christlichen Glauben sowie die Stadt Zürich und ihre Landschaft entstehen würde. Sämtliche Völker in der Geschichte haben zu Erhaltung ihrer Religionen Institutionen der Bildung gekannt, wie sich durch die Bibel belegen lässt. Ursprünglich wurde das Grossmünster für 18 Chorherren gestiftet, die sich aus Schenkungen sowie den Zehnteinkünften ernährten. Erst später wurden an dem Stift zahlreiche schädliche Änderungen vorgenommen. Als das Evangelium wieder gepredigt wurde, ist das Stift im Jahr 1523 vor Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich erschienen und hat um die Behebung der Missstände gebeten, um den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Darauf wurde vereinbart, dass kirchliche Handlungen fortan unentgeltlich sein sollten, der Schulmeister reichlicher entlohnt werde, keine Chorherren mehr für Messen und Gesang angenommen würden, die bereits vorhandenen Chorherren auf Lebzeiten auf ihren Stellen belassen, bei Vakanzen jedoch gelehrte Männer für den Unterricht in der Bibel eingestellt würden. Diese Bestimmungen wurden durch Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich bestätigt und am 29. September 1523 im Druck veröffentlicht. Seither ist diesen Bestimmungen entsprechend gehandelt worden. Würde das Stift nun aufgehoben oder geschmälert, würde vor allem die Ausbildung der Jungen leiden. Die dem Stift anvertrauten Mittel sind durch die Chorherren nicht zweckentfremdet worden. Der weltlichen Obrigkeit sind durch Gott eigene Einnahmen wie Steuern und Zölle zugewiesen worden, damit sie nicht gezwungen ist, auf Kirchengut zuzugreifen. Auch die Herren von Zürich sollten deshalb davon Abstand nehmen. Ihre Glaubwürdigkeit würde darunter leiden, denn bei mehreren Gelegenheiten haben sie ihr Wort gegeben, das Grossmünsterstift nicht anzutasten. Bürgermeister und Rat werden deshalb gebeten, das Stift bestehen zu lassen und ihm wie bisher Pfleger zu verordnen, den Bestimmungen der gedruckten Verordnung entsprechend.
Creation date(s):approx. 2/17/1532
Creation date(s), remarks.:Datierung aufgrund von StAZH G I 1, Nr. 169 (fol. 8 r - 10 v)
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

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Überlieferung:Aufzeichnung (2 Doppelblätter)
Dimensions W x H (cm):22.0 x 32.0
Trägermaterial:Papier
Language:Deutsch
Schreiber:Heinrich Bullinger
Schlagwörter:Pfarrer; Schulwesen; Stift

Weitere Angaben

Former reference codes:Trucke 399, Bündel 4, Nr. 16 (vgl. KAT 35, S. 805)
Trucke 137, Bündel 4, Nr. 15 (vgl. KAT 14, S. 389)
Publikationen:Edition: Bullinger, Schriften zum Tage, S. 11-22; Weisz 1939-1940, Teil 2, S. 189-192 (nach anderer Überlieferung); Übertragung in modernes Deutsch: Bullinger, Schriften, Bd. 6, S. 81-92
Nachweis: Bächtold 1982, S. 348
Weblinks:Digitale Edition: SSRQ ZH NF I/1/3, Nr. 152
Level:Dokument
Ref. code AP:G I 2, Nr. 34
 

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G I 1, Nr. 169 (fol. 8 r - 10 v) Vortrag (Fürtrag) von Heinrich Bullinger gegen die Aufhebung der Selbstständigkeit des Grossmünsterstifts, 1534 (ca.) (Dokument)
 

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End of term of protection:2/17/1552
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Physical Usability:Uneingeschränkt
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