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Notariate, 1621.02-2018 (Abteilung)
Title: | Notariate |
Inhalt und Form: | Im Kanton Zürich sind die Notariate staatlich organisiert (Amtsnotariat). Das Amtsnotariat ist dadurch gekennzeichnet, dass die Notare und Notarinnen sowie ihre Mitarbeitenden durch den Staat angestellt und entlöhnt, die Notare und Notarinnen überdies durch die Stimmbürgerschaft gewählt werden. Den heutigen 44 Notariaten obliegen, gestützt auf das Notariatsgesetz, auch die Aufgaben des Grundbuchamts und des Konkursamts. Die Notariate erheben für ihre Amtshandlungen Gebühren, die in die Staatskasse fallen.
Während die organisatorischen Verhältnisse in den Vorgängerinstitutionen (Kanzleien bzw. Landschreibereien) in der Zeit vor 1798 relativ stabil waren (vgl. Fonds B XI Kanzleien), ergaben sich im 19. Jahrhundert zahlreiche Veränderungen. Zunächst verschwanden aufgrund eines (im Grundsatz bereits 1808 geltenden) Beschlusses des Kleinen Rats von 1810, verschiedene kleinere Kanzleien "bei sich ergebenden Vacanzen" zu vereinigen, in den Folgejahren mehrere Kanzleien; allerdings wurde der Beschluss nicht in allen vorgesehenen Fällen umgesetzt. Danach wurden in den 1830er und 1840er sowie in den 1870er Jahren umgekehrt auf der Landschaft durch Abspaltungen neue Notariate geschaffen, in den 1890er Jahren auch in der Stadt Zürich. Die erste verlässliche Übersicht über den territorialen Umfang der Notariatskreise findet sich im Anhang zum gedruckten Kommissional-Antrag über den Entwurf eines Gesetzes betreffend das Notariatswesen des Kantons Zürich von 1838. Der Anhang fand zwar keine Aufnahme im endgültigen Text des ersten Notariatsgesetzes von 1839 und die darin vorgesehenen Bereinigungen der Notariatskreise unterblieben, doch lässt sich aus der detaillierten Übersicht zur vorgesehenen Revision der vorangehende Umfang der Notariatskreise leicht ablesen. Das zweite Notariatsgesetz von 1873 brachte dann - nach ersten Überlegungen bereits 1853 - klare Verhältnisse im Umfang und in der Bezeichnung der Notariate in der Regel nach ihrem nunmehr festen Sitz. Gleichzeitig wurde mit dem Gesetz der bereits 1853 sowie in einem Gesetzesentwurf von 1866 postulierte und in einem Beschluss des Grossen Rats von 1867 formulierte Grundsatz durchgesetzt, dass jede politische Gemeinde nur einem Notariatskreis angehören soll, was zusätzlich zahlreiche Umteilungen von Gebieten zur Folge hatte, die lediglich im Amtsblatt publiziert wurden. Weitere Veränderungen in Zahl und Einteilung der heute 44 Notariatskreise folgten im 20. Jahrhundert. 1960 wurde im Rahmen einer Revision der Gesetzessammlung die Umschreibung der Notariatskreise im Notariatsgesetz von 1873 totalrevidiert; mit dem dritten Notariatsgesetz von 1985 wurde die Kompetenz zur Einteilung des Kantons in Notariatskreise sowie deren Benennung und Sitzfestlegung dem Kantonsrat übertragen, der daraufhin 1988 einen entsprechenden Beschluss fasste, der jede Politische Gemeinde bzw. im Fall der Städte Zürich und Winterthur jeden Stadtkreis und jedes Quartier einem bestimmten Notariatskreis zuteilt.
Rechtliche Grundlagen: OS 5, S. 175-222; 14, S. 377-378; 17, S. 333-335; 49, S. 423-431; 50, S. 531-533 LS 242, LS 242.5, LS 244, LS 252 Abl 1866 S. 1713-1717 (mit S. 1721); 1873 S. 2263-2273 (mit S. 1927-1928, 2256-2257) Kommissional-Antrag über den Entwurf eines Gesetzes betreffend das Notariatswesen des Kantons Zürich von 1838 (StAZH P 10.1 und Bib. III Cc 10) RRB 1853/1536, 1866/1312, 1867/2053 PLAN A 79
Im Rahmen des Projekts Neuerschliessung der Notariatsbestände (vgl. Jahresberichte StAZH 2011, S. 28, 2012, S. 29, 2013, S. 27, 2014, S. 31, 2015, S. 32, 2016, S. 30-31, 2017, S. 31, 2018, S. 32, 2019, S. 32-34) wurden 2012-2019 die zuvor unter B XI (Fonds Notariate) nach abliefernder Stelle und über die Zeitgrenze der Abteilung Alter Stadtstaat hinaus verzeichneten Bestände entlang der Zeitgrenze 1839/1840 (erstes Notariatsgesetz) gesplittet. Während die älteren Bestände weiterhin unter B XI (Fonds Kanzleien) zu finden sind, hier aber neu nach Provenienzen geordnet sind, wurden die jüngeren Bestände ins Provenienzarchiv verschoben. Gleichzeitig wurden zugehörige Ablieferungen aus dem Zwischenarchiv neu erschlossen. Bei Kanzleien, die vor 1839/1840 aufgehoben bzw. fusioniert wurden, liegt die Zeitgrenze entsprechend früher. Die älteren Notariatsbestände sind damit vollständig endarchiviert, mit Ausnahme einiger (bereits unter der zukünftigen Signatur verzeichneter) Grundprotokolle aus Gemeinden, in denen das Eidgenössische Grundbuch noch nicht eingeführt ist. Basis für die Neuorganisation der Bestände entlang ihren Provenienzen bildeten in erster Linie die gesetzlichen Grundlagen und die gedruckten Landschreiberverzeichnisse des Ancien Régime als Teil der Regimentskalender bzw. die Staatskalender ab dem 19. Jahrhundert, im weiteren einschlägige Publikationen, namentlich von Georg Sibler (1929-2023), 1978-1990 Notar von Höngg-Zürich. |
Creation date(s): | 2/1621 - 2018 |
Running meters: | 960.38 |
Number: | 48366 |
Level: | Abteilung |
Weblinks: | Website der Notariate im Kanton Zürich |
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Related units of description |
Related units of description: | Siehe: P 11 Notariate, Betreibungs- und Konkursämter, 1836-1926 (Klasse)
Siehe: Y 17 - Y 24 Notariatswesen, 1830-1889 (Klasse)
Siehe: NOT Notariatsarchive, 1875.08-2012 (Fonds)
Fortsetzung von: B XI Kanzleien, 1530 (ca.)-1908 (Fonds)
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Usage |
Permission required: | [Leer] |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | [Leer] |
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URL: | https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=326436 |
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