Identifikation und Inhalt |
Ref. code: | B V 18 (fol. 329 v - 332 r) |
Title: | Erlaubnis zur Erhöhung der Einzugsgelder in der Gemeinde Wiedikon sowie Bestimmungen zur Nutzung der Gemeindegüter |
Brief: | Bürgermeister und Rat von Zürich bestätigen einen Vertrag des Jahres 1543 betreffend die Weiderechte durch die Hofinhaber oder Tauner in Wiedikon sowie den bisherigen Brauch des Holzausteilens, wonach nur Gewerbe und Häuser, nicht aber leere Häuser und Hintersässen Anrecht auf Holz haben. Auf Bitte der vorstelligen Gesandten der Gemeinde Wiedikon erlauben sie zudem die Erhöhung des Einzugsgeldes von zehn auf zwölf Pfund für Leute aus der Zürcher Landschaft, jedoch 20 für Zuzüger aus dem Gebiet der Eidgenossenschaft, welche die Erlaubnis des zuständigen Obervogts voraussetzt. Fremde von ausserhalb der Eidgenossenschaft sollen nur mit Bewilligung des Obervogts und nach Vorweisen von Mannrechts- und Abschiedsbrief in die Gemeinde ziehen dürfen. Ferner wird bestimmt, welches Recht auf Niederlassung und Nutzung der Gemeindegüter für Leute bestehen, die ihre Häuser an Auswärtige oder andere Gemeindegenossen verkaufen, sowie deren Möglichkeit zur Wiedererlangung des Gemeinderechts. Ebenfalls geregelt wird, wie mit ehemaligen Gemeindegenossen umzugehen ist, die nach Annahme eines Gemeinderechts andernorts wünschen, sich wieder in Wiedikon niederzulassen. |
Creation date(s): | 10/11/1570 |
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Dokumentspezifische Merkmale |
Überlieferung: | Entwurf |
Language: | Deutsch |
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Weitere Angaben |
Level: | Dokument |
Ref. code AP: | B V 18 (fol. 329 v - 332 r) |
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Usage |
End of term of protection: | 10/11/1590 |
Permission required: | [Leer] |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | [Leer] |
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URL for this unit of description |
URL: | https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=3244735 |
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