Title: | Grunderwerb in der Schweiz durch Personen im Ausland |
Inhalt und Form: | Das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland, auch Lex Friedrich und später Lex Koller genannt, beschränkt den Grundstückerwerb in der Schweiz durch natürliche oder juristische Personen mit Wohnsitz bzw. Sitz im Ausland. Für den Erwerb eines bewilligungspflichtigen Grundstücks benötigen diese eine Bewilligung der zuständigen kantonalen Behörde. Im Kanton Zürich sind dafür die Bezirksräte zuständig. Die Auswahlmethode konnte in einigen Fällen nicht mehr rekonstruiert werden, obwohl in der Ablieferungsvereinbarung eine entsprechende Erwähnung zu finden ist. Grund ist, dass die Auswahl seitens der abliefernden Stelle vorgenommen wurde. In den Ablieferungsunterlagen heisst es, dass die "dicken Dossiers" aus einer inhaltlichen Auswahl stammen. Dazu könnten die Dossiers mit den Signaturen Z 645.757 - Z 645.764 gehören. Im Fall der Dossiers Z 645.818 - Z 645.819, die die Übernahme der Brauerei Haldengut durch das holländische Unternehmen Heineken betreffen, ist die seitens der abliefernden Stelle getroffene inhaltliche Auswahl klar erkennbar. |
Creation date(s): | 1978 - 2002 |
Number: | 107 |
Level: | Klasse |
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Usage |
Permission required: | [Leer] |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | [Leer] |
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URL for this unit of description |
URL: | https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=3244664 |
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