C II 8, Nr. 78 Äbtissin Elsbetha und der Konvent des Klosters Königsfelden (Chungesvelt) verkaufen den obern Teil des ihnen gehörenden Hauses in Zürich am Neumarkt (Nuwmaerchket) beim Boklinks Brunnen, genannt des Bischofs Haus, mit Bewilligung des Konvents der mindren Brüder von Zürich um 40 Pfun

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C II 8, Nr. 78
Title:Äbtissin Elsbetha und der Konvent des Klosters Königsfelden (Chungesvelt) verkaufen den obern Teil des ihnen gehörenden Hauses in Zürich am Neumarkt (Nuwmaerchket) beim Boklinks Brunnen, genannt des Bischofs Haus, mit Bewilligung des Konvents der mindren Brüder von Zürich um 40 Pfund Pfennige an drei Schwestern, genannt von Lenzburg, zur Nutzung auf Lebenszeit, in der Meinung, dass nach deren Tode dieser Hausteil wieder an das Kloster Chungesvelt zurückfalle. Es werden Bestimmungen getroffen darüber, welche Bauten und Reparaturen den obern, welche den untern Schwestern obliegen sollen, auch wird den obern ein Wegrecht durch den untern Hausteil ausbedungen. zugunsten der mindern Brüder wird festgesetzt, dass ohne ihre Erlaubnis kein Licht gegen ihre Hofstatt ausgebrochen, auch das Haus ohne ihre Zustimmung weder verkauft noch verpfändet werden dürfe. Konvent und Äbtissin von Königsfelden siegeln.
Brief:Äbtissin Elsbetha und der Konvent des Klosters Königsfelden (Chungesvelt) verkaufen den obern Teil des ihnen gehörenden Hauses in Zürich am Neumarkt (Nuwmaerchket) beim Boklinks Brunnen, genannt des Bischofs Haus, mit Bewilligung des Konvents der mindren Brüder von Zürich um 40 Pfund Pfennige an drei Schwestern, genannt von Lenzburg, zur Nutzung auf Lebenszeit, in der Meinung, dass nach deren Tode dieser Hausteil wieder an das Kloster Chungesvelt zurückfalle. Es werden Bestimmungen getroffen darüber, welche Bauten und Reparaturen den obern, welche den untern Schwestern obliegen sollen, auch wird den obern ein Wegrecht durch den untern Hausteil ausbedungen. Zu Gunsten der mindern Brüder wird festgesetzt, dass ohne ihre Erlaubnis kein Licht gegen ihre Hofstatt ausgebrochen, auch das Haus ohne ihre Zustimmung weder verkauft noch verpfändet werden dürfe. Konvent und Äbtissin von Königsfelden siegeln.
Creation date(s):2/24/1342
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Ausstellungsort:Königsfelden
Überlieferung:Original
Trägermaterial:Pergament
Siegel:Zwei Siegel hängen, beschädigt.
City:Königsfelden; Königsfelden, Kloster; Königsfelden, Kloster, Elisabeth, Äbtissin; Zürich; Zürich, Augustinerkloster

Weitere Angaben

Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Publikationen:Regest: URStAZH, Bd. 1, Nr. 287
Level:Dokument
Ref. code AP:C II 8, Nr. 78
 

Usage

End of term of protection:2/24/1372
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=274894
 

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