C II 4, Nr. 300 Bischof Heinrich von Konstanz verordnet, dass, weil die Einkünfte der Pfarrkirche in Hedingen zu gering seien, um den Unterhalt des Vikars zu gewährleisten, dem dortigen Vikar zu seinem bisherigen Einkommen jährlich 8 Mütt Kernen und 4 Malter Hafer aus dem Zehnten der Kirche Heding

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C II 4, Nr. 300
Title:Bischof Heinrich von Konstanz verordnet, dass, weil die Einkünfte der Pfarrkirche in Hedingen zu gering seien, um den Unterhalt des Vikars zu gewährleisten, dem dortigen Vikar zu seinem bisherigen Einkommen jährlich 8 Mütt Kernen und 4 Malter Hafer aus dem Zehnten der Kirche Hedingen zugeteilt werden sollen. Ferner befiehlt er, dass auf dem zur Vikarei gehörenden Hof bei der Kirche ein anständiges Haus für den Vikar erbaut und, bis dieses geschehen sei, dem Vikar jährlich ein Mütt Kernen als Beitrag an den von ihm zu bezahlenden Mietzins gegeben werde. Die Baukosten sollen zur Hälfte von den Kirchgenossen in Hedingen und vom Pfarrer getragen werden. Der Bischof siegelt.
Brief:Bischof Heinrich von Konstanz verordnet, dass, weil die Einkünfte der Pfarrkirche in Hedingen zu gering seien, um den Unterhalt des Vikars zu gewährleisten, dem dortigen Vikar zu seinem bisherigen Einkommen jährlich 8 Mütt Kernen und 4 Malter Hafer aus dem Zehnten der Kirche Hedingen zugeteilt werden sollen. Ferner befiehlt er, dass auf dem zur Vikarei gehörenden Hof bei der Kirche ein anständiges Haus für den Vikar erbaut und, bis dieses geschehen sei, dem Vikar jährlich ein Mütt Kernen als Beitrag an den von ihm zu bezahlenden Mietzins gegeben werde. Die Baukosten sollen zur Hälfte von den Kirchgenossen in Hedingen und vom Pfarrer getragen werden. Der Bischof siegelt.
Creation date(s):4/8/1362
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Ausstellungsort:Konstanz
Überlieferung:Original
Trägermaterial:Pergament
Siegel:Siegel hängt
City:Hedingen; Konstanz; Konstanz, Heinrich, Bischof von

Weitere Angaben

Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Publikationen:Regest: URStAZH, Bd. 1, Nr. 1510; REC, Bd. 2, Nr. 5709
Level:Dokument
Ref. code AP:C II 4, Nr. 300
 

Usage

End of term of protection:4/8/1382
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=274737
 

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