C II 4, Nr. 242 Wernher Bounstetter von Ottenbach übergibt dem Kloster Kappel 1 Mütt Kernen jährlichen Zins im Tausch gegen eine Matte, oberhalb Bikwile auf Jetenhalten gelegen, mit der Abmachung, dass er oder seine Erben die Matte zuerst dem Kloster anbieten sollten (für 7 lb), falls sie diese ve

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C II 4, Nr. 242
Title:Wernher Bounstetter von Ottenbach übergibt dem Kloster Kappel 1 Mütt Kernen jährlichen Zins im Tausch gegen eine Matte, oberhalb Bikwile auf Jetenhalten gelegen, mit der Abmachung, dass er oder seine Erben die Matte zuerst dem Kloster anbieten sollten (für 7 lb), falls sie diese verkaufen wollten. Ferner schenkt er dem Kloster einen weiteren Kernenzins von 1 Mütt um seiner Seele willen in der Meinung, dass ihm dafür, so lange er lebe, 1 Mütt Zins vom Hofe erlassen werde, welchen er von Kappel zu Lehen trage. Beide Zinse hatte Wernher von Ruodolfe von Hirtzwangen und dessen Witwe Mechthild gekauft. Überträgt das Kloster nach dem Tode Wernhers den Hof seinen Söhnen, so sollen auch sie jährlich 1 Mütt weniger zu bezahlen haben. Sterben die Söhne, oder gehen sie vom Hof weg, so fällt das geschenkte Mütt an Kappel. Wird aber der Hof nach dem Tode Wernhers nicht dessen Söhnen verliehen, fällt der Zins ebenfalls an das Kloster zurück. Wernher überträgt beide Zinse mit dem Willen seiner Frau Hemma und seiner Kinder Jacob, Chuonrat, Ruodolf, Walther und Mechthild Sendlerin. Johannes, Dekan und Kirchherr zu Rifferswil, siegelt. Zeugen: R. Roter von Thunssen der ältere, R. Roter der jüngere, Joh. H. von Thunssen, B. Geissi, Uolrich am Stalden, Joh. Trachsel.
Brief:Wernher Bounstetter von Ottenbach übergibt dem Kloster Kappel 1 Mütt Kernen jährlichen Zins im Tausch gegen eine Matte, oberhalb Bikwile auf Jetenhalten gelegen, mit der Abmachung, dass er oder seine Erben die Matte zuerst dem Kloster anbieten sollten (für 7 lb), falls sie diese verkaufen wollten. Ferner schenkt er dem Kloster einen weiteren Kernenzins von 1 Mütt um seiner Seele willen in der Meinung, dass ihm dafür, so lange er lebe, 1 Mütt Zins vom Hofe erlassen werde, welchen er von Kappel zu Lehen trage. Beide Zinse hatte Wernher von Ruodolfe von Hirtzwangen und dessen Witwe Mechthild gekauft. Überträgt das Kloster nach dem Tode Wernhers den Hof seinen Söhnen, so sollen auch sie jährlich 1 Mütt weniger zu bezahlen haben. Sterben die Söhne, oder gehen sie vom Hof weg, so fällt das geschenkte Mütt an Kappel. Wird aber der Hof nach dem Tode Wernhers nicht dessen Söhnen verliehen, fällt der Zins ebenfalls an das Kloster zurück. Wernher überträgt beide Zinse mit dem Willen seiner Frau Hemma und seiner Kinder Jacob, Chuonrat, Ruodolf, Walther und Mechthild Sendlerin. Johannes, Dekan und Kirchherr zu Rifferswil, siegelt. Zeugen: R. Roter von Thunssen der ältere, R. Roter der jüngere, Joh. H. von Thunssen, B. Geissi, Uolrich am Stalden, Joh. Trachsel.
Creation date(s):3/2/1345
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Ausstellungsort:Rifferswil
Überlieferung:Original
Trägermaterial:Pergament
Siegel:Siegel hängt
City:Bikwile; Hirzwangen, Rudolf von; Kappel, Kloster; Ottenbach, Wernher Bonstetter; Rifferswil; Rifferswil, Johannes, Kirchherr

Weitere Angaben

Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Publikationen:Regest: URStAZH, Bd. 1, Nr. 498
Level:Dokument
Ref. code AP:C II 4, Nr. 242
 

Usage

End of term of protection:3/2/1375
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=274677
 

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