C I, Nr. 858 Die Brüder Rudiger Manesse, Ritter, und Uolrich Manesse erklären, dass die Mauer zwischen dem von ihrem Vater Uolrich Manesse erbauten Hause, das an das Rathaus und an die Brücke stosse, beiden Häusern gemeinsam gehören und dass das Rathaus in dieser Mauer alle notwendige Gewähr haben

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C I, Nr. 858
Title:Die Brüder Rudiger Manesse, Ritter, und Uolrich Manesse erklären, dass die Mauer zwischen dem von ihrem Vater Uolrich Manesse erbauten Hause, das an das Rathaus und an die Brücke stosse, beiden Häusern gemeinsam gehören und dass das Rathaus in dieser Mauer alle notwendige Gewähr haben solle.
Brief:Die Brüder Rudiger Manesse, Ritter, und Uolrich Manesse erklären, dass die Mauer zwischen dem von ihrem Vater Uolrich Manesse, Ritter, erbauten Hause, das an das Rathaus und vorn an die Brücke stosse, beiden Häusern gemeinsam gehören und dass das Rathaus in dieser Mauer alle notwendige Gewähr haben solle. Wenn das Rathaus erhöhen wird, dürfen die in der Zwischenmauer befindlichen Fenster zugemauert werden, wofür ihr Vater 30 Pfund Pfennige empfangen habe. Beide Brüder siegeln.
Creation date(s):5/24/1346
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Ausstellungsort:Zürich
Überlieferung:Original
Trägermaterial:Pergament
Siegel:2 Siegel hängen.
City:Zürich; Zürich, Rüdger Maness; Zürich, Ulrich Maness

Weitere Angaben

Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Publikationen:Regest: URStAZH, Bd. 1, Nr. 570
Level:Dokument
Ref. code AP:C I, Nr. 858
 

Usage

End of term of protection:5/24/1376
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=272517
 

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