C I, Nr. 247 Goetfrid von Hünenberg und seine Söhne erklären, von Bürgermeister, Rat und Bürgern von Zürich als Bürger aufgenommen worden zu sein und verpflichten sich, ihnen mit ihren Festungen zu helfen., 1363.10.28 (Dokument)

Archive plan context


Identifikation und Inhalt

Ref. code:C I, Nr. 247
Title:Goetfrid von Hünenberg und seine Söhne erklären, von Bürgermeister, Rat und Bürgern von Zürich als Bürger aufgenommen worden zu sein und verpflichten sich, ihnen mit ihren Festungen zu helfen.
Brief:Goetfrid von Hünaberg, Ritter, und seine Söhne Hartman und Heinrich erklären, von Bürgermeister, Rat und Bürgern von Zürich als Bürger aufgenommen worden zu sein und verpflichten sich, ihnen mit ihren Festungen zu helfen. Wird eine Steuer von den Bürgern bezogen, so soll der Bürgermeister mit 2 Ratsmitgliedern bestimmen, wieviel die von Hünaberg zu zahlen haben. Das Burgrecht soll 15 Jahre lang fortbestehen; wollen sie es dann aufgeben, so soll der Rat festsetzen, was sie nach den Gewohnheiten der Stadt leisten sollen. Würden sie von der Herrschaft von Österreich wegen eines mit ihr von früher her bestehenden Burgrechts gemahnt, ihr Bürgerrecht aufzugeben, so sollen sie es tun, aber innert 14 Tagen ihr Bürgerrecht wieder empfangen; auch verpflichten sie sich, dafür zu sorgen, dass in der Zwischenzeit von ihrer Feste in St. Andres denen von Zürich und ihren Eidgenossen kein Schaden zugefügt werde. Die drei von Hünaberg siegeln.
Creation date(s):10/28/1363
Creation date(s), remarks.:Simon und Judas
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original
Dimensions W x H (cm):29.5 x 19.0
Trägermaterial:Pergament
Siegel:3 Siegel hängen.
City:Hünenberg, Gottfried, Hartman und Heinrich von; Österreich; St. Andres; Zürich

Weitere Angaben

Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Publikationen:Regest: URStAZH, Bd. 1, Nr. 1598; UBZG, Bd. 1, Nr. 69
Level:Dokument
Ref. code AP:C I, Nr. 247
 

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C I, Nr. 249 Goetfrid von Hünenberg erklärt, er habe gemäss einer gegenüber dem Landvogt der Herrschaft Österreich früher eingegangenen Verpflichtung auf dessen Mahnung sein Burgrecht mit Zürich aufgegeben, jetzt aber ein anderes Burgrecht in dieser Stadt empfangen., 1364.10.31 (Dokument)
 

Usage

End of term of protection:10/28/1393
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=272401
 

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