C I, Nr. 442 Die Stadt Zürich schliesst mit der Stadt Frauenfeld einen Vertrag, wonach die Kollatur abwechslungsweise von beiden Städten, erstmals von Zürich verliehen werden soll. Frauenfeld verpflichtet sich, wenn es über keinen examinierten Anwärter verfüge, keinem anderen als einem Zürcher die

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C I, Nr. 442
Title:Die Stadt Zürich schliesst mit der Stadt Frauenfeld einen Vertrag, wonach die Kollatur abwechslungsweise von beiden Städten, erstmals von Zürich verliehen werden soll. Frauenfeld verpflichtet sich, wenn es über keinen examinierten Anwärter verfüge, keinem anderen als einem Zürcher die Pfründe zu leihen. Zürich und Frauenfeld siegeln.
Creation date(s):9/7/1701

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original
Trägermaterial:Pergament
Siegel:2 Siegel hängen in Holzkapseln

Weitere Angaben

Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Level:Dokument
Ref. code AP:C I, Nr. 442
 

Usage

End of term of protection:9/7/1721
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=251872
 

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