C I, Nr. 2585 Graf Gottfried von Ötingen gibt in Ergänzung des Vertrages vom 3. Mai 1613 die Zusicherungen, dass das Schloss Wyden der Stadt Zürich heimfallen würde, falls ein Nachkomme aus der evangelischen Kirche austreten würde, oder die Besitzer des Schlosses Wyden Huldenrich zum Austritt aus

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C I, Nr. 2585
Title:Graf Gottfried von Ötingen gibt in Ergänzung des Vertrages vom 3. Mai 1613 die Zusicherungen, dass das Schloss Wyden der Stadt Zürich heimfallen würde, falls ein Nachkomme aus der evangelischen Kirche austreten würde, oder die Besitzer des Schlosses Wyden Huldenrich zum Austritt aus der evangelischen Kirche bewegen sollten, dass ferner Frau Magdalena Huldenreich-Wegstein von Urach nach dem Tode ihres Ehemannes Esaias, zusammen mit ihre Schwer Johann Huldenriech, dem älteren, das Schloss Wyden bewohnen und besitzen und nach ihrem Tode auf ihren Sohn Johann Huldenreich den jüngern und nachher auf seine männlichen Nachkommen übergehen soll. Der Graf siegelt.
Creation date(s):7/3/1618

Dokumentspezifische Merkmale

Ausstellungsort:Ötingen
Überlieferung:Original
Trägermaterial:Papier
Siegel:Papiersiegel aufgedrückt

Weitere Angaben

Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Level:Dokument
Ref. code AP:C I, Nr. 2585
 

Usage

End of term of protection:7/3/1638
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=251434
 

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