C I, Nr. 2634 Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich entscheiden den Streit zwischen den Zinsleuten und Inhabern des Hofes Niederhof in Andelfingen einerseits und den Holtzhalben und Röusten anderseits, weil die Zinsleute im Ausmessen des Korns und Roggens zum Abstreichen des Viertels eine gfierte

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C I, Nr. 2634
Title:Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich entscheiden den Streit zwischen den Zinsleuten und Inhabern des Hofes Niederhof in Andelfingen einerseits und den Holtzhalben und Röusten anderseits, weil die Zinsleute im Ausmessen des Korns und Roggens zum Abstreichen des Viertels eine gfierte Strychen wie in Winterthur brüchig begehren, während die Holtzhalb und Röust die Verwendung einer runden Sinwellen Strychen, wie in der Stadt Zürich gebräuchlich begehren. Da der Lehenbrief den Grundzins in Winterthurer Mass anführt, in Winterthur aber mit der gfierten Strychen gemessen wird, soll es bei dieser Messart bleiben. Sekretsiegel der Stadt Zürich.
Creation date(s):2/15/1606

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original
Trägermaterial:Papier
Siegel:Papiersiegel aufgedrückt

Weitere Angaben

Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Level:Dokument
Ref. code AP:C I, Nr. 2634
 

Usage

End of term of protection:2/15/1686
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=251341
 

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