C I, Nr. 2143 Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich schliessen mit Bürgermeister und Rat der Stadt Schaffhausen zur Beendigung der langjährigen Streitigkeiten eine Übereinkunft über folgende 5 Punkte: 1. Sie befreien ihre Bürger gegenseitig vom Abzug. 2. Zürich gibt seine Einwilligung, dass die E

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C I, Nr. 2143
Title:Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich schliessen mit Bürgermeister und Rat der Stadt Schaffhausen zur Beendigung der langjährigen Streitigkeiten eine Übereinkunft über folgende 5 Punkte: 1. Sie befreien ihre Bürger gegenseitig vom Abzug. 2. Zürich gibt seine Einwilligung, dass die Einwonhner von Feuerthalen kein Salz auf Gassen oder in offenen Läden öffentlich feilhalten und verkaufen, sondern lediglich in ihren Häusern mit der Hand ausmessen. Der Engros-Salzverkauf darf durch die Leute von Feuerthalen nur im Salzhof der Stadt Schaffhausen erfolgen. 3. Die Ausübung eines Handwerks und der Verkauf seiner Erzeugnisse im offenen Läden wird gestattet, dagegen der Verkauf in der Stadt Schaffhausen nicht erlaubt mit Ausnahme der ordentlichen Jahrmärkte. 4. Es werden aber solche Handwerke, für welche Proben gezeigt werden müssen und die deshalb in die Stadt gehören, in Feuerthalen nicht geduldet. 5. Es folgen spezielle Abmachungen betr. den Verkauf von Brot, das Fechten der Masse in Feuerthalen durch den Vogt von Kyburg, den Verkauf von Wein. Sekretsiegel von Zürich und Schaffhausen.
Creation date(s):9/1/1591

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original
Trägermaterial:Pergament
Siegel:2 Siegel hängen

Weitere Angaben

Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Level:Dokument
Ref. code AP:C I, Nr. 2143
 

Usage

End of term of protection:9/1/1611
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=251256
 

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