C I, Nr. 394 Vertrag von Bern und Solothurn mit König Heinrich III. von Frankreich betreffend Genf, 1579.05.18 (Dokument)

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C I, Nr. 394
Title:Vertrag von Bern und Solothurn mit König Heinrich III. von Frankreich betreffend Genf
Brief:Die beiden Städte Bern und Solothurn schliessen mit König Heinrich III. von Frankreich betreffend die Erhaltung der Stadt Genf folgenden Vertrag: 1. Die Stadt Bern soll im Besitze ihres welschen Gebietes bleiben gleich wie in demjenigen ihres deutschen Gebietes. 2. Die Stadt Genf wird in den ewigen Frieden der Eidgenossenschaft mit Frankreich aufgenommen, doch soll sie betreffend Zoll und andere Sachen gleich gehalten werden wie die französischen Untertanen. 3. Muss eine Besatzung in Genf einquartiert werden, so hat der König von Frankreich den beiden Städten Bern und Solothurn für jeden der 5 Fahnen à 300 Mann monatlich 1300 Cronen, somit für 2 Monate total 13000 Cronen zum voraus hinter Solothurn zu deponieren. 4. Müssen die Städte bei einer Belagerung der Stadt Genf eine Armee aufstellen, hat ihnen der König monatlich 15000 Cronen beizusteuern. 5. Es steht den Untertanen des Königs frei, ebenfalls in das Feld zu ziehen. 6. Falls die Städte wegen dieser Hilfeleistung angegriffen würden, hat ihnen der König monatlich 10000 Cronen zu bezahlen und falls Frankreich deswegen angefochten würde, hätten beide Städte dem König 6000 Mann zu Hilfe zu enden. 7. Die Stadt Genf hat den franz. Untertanen freien Handel und Wandel und den Truppen des Königs freien Durchpass zu gestatten. 8. Es steht den übrigen eidg. Orten frei, diesem ewigen Vertrag beizutreten.
Inhalt und Form:Die Beglaubigung erfolgte am 16. Juni 1579 durch den französischen Gesandten Caumartin.
Creation date(s):5/18/1579
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Abschrift (beglaubigt)
Trägermaterial:Papier

Weitere Angaben

Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Publikationen:Edition: EA, Bd. 4/2, Beilage Nr. 21
Level:Dokument
Ref. code AP:C I, Nr. 394
 

Usage

End of term of protection:5/18/1599
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=251162
 

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