Identifikation und Inhalt |
Ref. code: | C I, Nr. 3208 |
Title: | Schiedsspruch von Zürich zwischen Freiherr Ulrich Philipp von Sax-Hohensax und der Gemeinde Sax über Löhne, Zugrecht, Abzug, Steuern, Fastnachtshennen, die Freizügigkeit von Personen etc. |
Brief: | Bürgermeister Bernhard von Cham und Säckelmeister Hans Heinrich Spross von Zürich vergleichen mit 9 namentlich genannten Abgeordneten der Gemeinde Sax Freiherr Ulrich Philipp von Sax-Hohensax und die Gemeinde Sax. 1. Die Eigenleute und Hintersassen der Gemeinde Sax dürfen gemeinsam abstimmen, da sie auch gemeinsam Kriegsdienst leisten. 2. Die Nutzungsrechte werden geschützt. Die Gemeinde darf Güter bannen. Wer den Bann bricht, wird gebüsst, wobei die Busse zu zwei Dritteln der Herrschaft und zu einem Drittel der Gemeinde zusteht. 3. Das Alprecht wird geschützt und der Inhaber der Herrschaft darf sein Vieh ebenfalls sömmern lassen. 4. Die Gemeinde hat sich von der Landessteuer und den Fasnachtshühnern freigekauft. 5.–6. Das Zugrecht der Herrschaft und der Gemeinde wird für verkaufte und verliehene Güter geregelt. 7. Die Aufnahme bzw. der Einkauf von Gemeindemitgliedern wird geregelt. 8. Der Abzug für Hintersassen und Leibeigene wird geregelt. 9. Jede Haushaltung der Gemeinde Sax muss der Herrschaft jährlich zwei Tage Frondienst und, wer ein Gespann besitzt, einen Tag Fuhrdienst leisten. 10. Kinder, die bei ihren Eltern arbeiten, erhalten keinen Lohn, aber einen Erbvorteil. 11. Bei Konflikten zwischen der Gemeinde Sax und der Herrschaft soll ein unparteiisches Gericht aus Vertretern der anderen Gemeinden bestellt werden. Ein Urteil kann nicht appelliert werden. 12. Die Urkunde vom 1. März 1528 wird kassiert. 13. Die Kosten des Verfahrens in der Höhe von 120 Gulden hat die Gemeinde zu bezahlen, da der Inhaber der Herrschaft auf eine Strafverfolgung der Verbalinjurien verzichtet. 14. Beide Parteien beschwören die Abmachungen. Die Aussteller siegeln. |
Creation date(s): | 11/25/1562 |
Number: | 1 |
Archival Material Types: | Urkunde/Urkundenabschrift |
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Dokumentspezifische Merkmale |
Überlieferung: | Original |
Dimensions W x H (cm): | 79.0 x 62.0 (Plica: 9.0) |
Trägermaterial: | Pergament |
Language: | Deutsch |
Siegel: | Beide Siegel hängen |
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Weitere Angaben |
Kopien bzw. Reproduktionen: | Mikrofilm |
Publikationen: | Edition: SSRQ SG III/4, Nr. 135 |
Weblinks: | SSRQ SG III/4, Nr. 135 |
Level: | Dokument |
Ref. code AP: | C I, Nr. 3208 |
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Related units of description |
Related units of description: | Abschrift siehe: F II a 383 b (fol. 74 r - 83 v) Schiedsspruch von Zürich zwischen Freiherr Ulrich Philipp von Sax-Hohensax und der Gemeinde Sax über Löhne, Zugrecht, Abzug, Steuern, Fastnachtshennen, die Freizügigkeit von Personen etc., 1618 (ca.) (Dokument)
Abschrift siehe: B I 256 (fol. 588 r - 603 v) Schiedsspruch von Zürich zwischen Freiherr Ulrich Philipp von Sax-Hohensax und der Gemeinde Sax über Löhne, Zugrecht, Abzug, Steuern, Fastnachtshennen, die Freizügigkeit von Personen etc., 1702-1709 (Dokument)
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Usage |
End of term of protection: | 11/25/1642 |
Permission required: | [Leer] |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | [Leer] |
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URL for this unit of description |
URL: | https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=250981 |
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