C I, Nr. 2055 Seckelmeister Hans Edlibach und Heinrich Spross, beide des Rats von Zürich, schlichten den Streit zwischen dem Edlen Hans von Goldenberg zu Mörsburg und der ganzen Gemeinde Ellikon wegen der Tagwen und Hühner dahin, dass jeder, der eine eigene Haushaltung, Muss und Brot in der Gemein

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C I, Nr. 2055
Title:Seckelmeister Hans Edlibach und Heinrich Spross, beide des Rats von Zürich, schlichten den Streit zwischen dem Edlen Hans von Goldenberg zu Mörsburg und der ganzen Gemeinde Ellikon wegen der Tagwen und Hühner dahin, dass jeder, der eine eigene Haushaltung, Muss und Brot in der Gemeinde Ellikon besitzt, dem von Goldenberg jährlich 2 Leibtagwen und ein Huhn geben sollen, wenn 2, 3 oder mehr Haushaltungen im selben Haus wohnen, so ist jede Haushaltung zu diesen Abgaben verpflichtet; wenn jedoch ein Vater oder Brüder zusammen leben, so hat nur der Vater oder der älteste Sohn die Abgabe zu entrichten. Häuser, die nicht bewohnt sind oder Hofstätten, die nicht bebaut sind, sind von jeder Abgabe befreit. Würden diese Häuser oder Hofstätten wieder bezogen, so tritt die Abgabepflicht wieder in Kraft. Hans Edlibach und Hans Heinrich Spross siegeln.
Creation date(s):3/22/1558

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original
Trägermaterial:Pergament
Siegel:2 Siegel hängen

Weitere Angaben

Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Level:Dokument
Ref. code AP:C I, Nr. 2055
 

Usage

End of term of protection:3/22/1638
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=250937
 

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