C I, Nr. 1930 Jacob Hoppler von Langenhart gestattet Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich, dass sie von seinem alten Burgstall Liebenberg nach Bedarf Steine für das Mühlewuhr in der Töss abbrechen und verwenden dürfen. Dafür wird ihm gestattet, für sein neues Haus im Dettenrieder Wald das nötige

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C I, Nr. 1930
Title:Jacob Hoppler von Langenhart gestattet Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich, dass sie von seinem alten Burgstall Liebenberg nach Bedarf Steine für das Mühlewuhr in der Töss abbrechen und verwenden dürfen. Dafür wird ihm gestattet, für sein neues Haus im Dettenrieder Wald das nötige Bauholz zu hauen. Hoppler darf auch vom Burgstall Holz und Ziegel zum neuen Haus wegnehmen. Schultheiss Joachim Hafner von Winterthur siegelt.
Creation date(s):6/11/1551

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original
Trägermaterial:Pergament
Siegel:Siegel hängt

Weitere Angaben

Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Level:Dokument
Ref. code AP:C I, Nr. 1930
 

Usage

End of term of protection:6/11/1581
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=250848
 

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