C I, Nr. 3161 Aushändigung des 1544 von Kaiser Karl V. erworbenen Freiheitsbriefs durch Winterthur an Zürich, 1549.12.23 (Dokument)

Archive plan context


Identifikation und Inhalt

Ref. code:C I, Nr. 3161
Title:Aushändigung des 1544 von Kaiser Karl V. erworbenen Freiheitsbriefs durch Winterthur an Zürich
Brief:Der Schultheiss, die Räte und die Bürger der Stadt Winterthur bekennen: Vor langer Zeit haben Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Zürich die Rechte der Herrschaft von Österreich an der Stadt Winterthur an sich gebracht und sie stets gnädig und väterlich gehalten und geschirmt. Dessen ungeachtet und in unbedachter Absicht haben die Winterthurer im Jahr 1544 hinter ohne Wissen der Zürcher bei Kaiser Karl V. als einem Fürsten von Österreich um neue und erweiterte Freiheiten und um Bestätigungen der alten nachgesucht. Obwohl die Zürcher Grund zur Beschwerde und Klage hatten, haben sie sich ihnen gegenüber gnädig gezeigt. Daher händigen die Winterthurer freiwillig den neu erlangten kaiserlichen Freiheitsbrief aus. Weitere in ihrem Besitz befindliche oder künftig aufgefundene neue Verbriefungen von Freiheiten, welche über die zur Zeit des Übergangs an Zürich geltenden Rechte hinausgehen, sowie deren Vidimus oder Abschriften sollen ausser Kraft gesetzt sein und der Obrigkeit und den Rechten der Stadt Zürich oder der Grafschaft Kyburg keinen Schaden und Nachteil und den Winterthurern keinen Vorteil und Nutzen erbringen. Die Winterthurer versprechen, nicht mehr ohne Willen des Bürgermeisters und Rats von Zürich bei Kaisern, Königen, Fürsten, Herren oder andernorts um Freiheiten und deren Bestätigungen nachzusuchen, sondern sich allein mit den hergebrachten Rechten, die zum Zeitpunkt des Übergangs an Zürich bestanden und bisher in Übung gewesen sind, sowie mit den Privilegien und Freiheiten, welche die Stadt Zürich für sich und die Ihren durch Kauf oder Pfandschaft oder anderweitig erlangt hat, zu begnügen.
Die Aussteller siegeln mit dem Sekretsiegel der Stadt Winterthur.
Creation date(s):12/23/1549
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

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Überlieferung:Original
Dimensions W x H (cm):56.0 x 23.5 (Plica: 8.0)
Trägermaterial:Pergament
Language:Deutsch
Siegel:1 Siegel: Stadt Winterthur, Wachs, rund, angehängt an Pergamentstreifen, gut erhalten
Schlagwörter:Obrigkeit; Privilegien

Weitere Angaben

Former reference codes:Trucke 37, Nr. 16 (vgl. KAT 405, S. 459)
Trucke 37, Nr. 14 (vgl. KAT 403, S. 203)
Kopien bzw. Reproduktionen:Digitalisat; Mikrofilm
Anmerkungen:Bereits am 20. Februar 1549 waren Zürcher Ratsverordnete und der Stadtschreiber mit der Prüfung des Sachverhalts beauftragt worden, StAZH B II 72 (S. 8), StAZH C I, Nr. 3165 (Beilage 12). Damals liess man sich das Privileg Karls V. für Winterthur vom 15. Mai 1544 vorlegen, gab die Urkunde aber den Winterthurer Gesandten zunächst wieder zurück, StAZH C I, Nr. 3165 (Beilage 7). Am 4. Dezember 1549 teilten Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich dem Vogt von Kyburg mit, dass sie die Winterthurer wegen ihrer neuen kaiserlichen Freiheit auf den 12. Dezember einbestellt hätten, und luden ihn ein, an der Unterredung teilzunehmen, StAZH B IV 17 (fol. 110 r). Von den seitens der Winterthurer vorgelegten Privilegien liessen die Zürcher ein Verzeichnis anfertigen, StAZH C I, Nr. 3165 (Beilage 14). Am 18. Dezember versicherten Schultheiss und Rat von Winterthur, keine weiteren Urkunden Karls V. zu besitzen. Sie erklärten, dass der Kaiser ihnen bereits zuvor eine Bestätigung ihrer alten Freiheiten erteilt, etliches darin aber ausgelassen habe. Daher hätten sie dem Kaiser die Urkunde zurückgeschickt, worauf er ihnen das beanstandete Privileg zugesandt hätte, StAZH C I, Nr. 3165 (Beilage 15). Die Zürcher warfen den Winterthurern vor, sich hinter dem Rücken ihrer Obrigkeit kaiserliche Privilegien beschafft zu haben, welche die Rechte der Stadt Zürich und der Grafschaft Kyburg verletzten. Nach dem Schuldeingeständnis des Schultheissen und Rats von Winterthur, ihrer Bitte um Gnade und Verzeihung und ihrem Verzicht auf das Privileg vom 15. Mai 1544 erhielten sie die übrigen Privilegien zurück, während die einbehaltene Urkunde durch Einschnitte ungültig gemacht wurde, StAZH C I, Nr. 3165 (Beilage 7).
Weblinks:Digitale Edition: SSRQ ZH NF I/2/1, Nr. 298
Level:Dokument
Ref. code AP:C I, Nr. 3161
 

Related units of description

Related units of description:Abschrift siehe:
B III 90 (S. 241-244) Aushändigung des 1544 von Kaiser Karl V. erworbenen Freiheitsbriefs durch Winterthur an Zürich, 1677 (Dokument)

Siehe:
B I 255 (fol. 80 r - 81 v) Aushändigung des 1544 von Kaiser Karl V. erworbenen Freiheitsbriefs durch Winterthur an Zürich, 1702-1709 (Dokument)

Siehe:
B I 255 (fol. 87 r - 88 r) Aushändigung des 1544 von Kaiser Karl V. erworbenen Freiheitsbriefs durch Winterthur an Zürich, 1702-1709 (Dokument)
 

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End of term of protection:12/23/1569
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URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=250827
 

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