C I, Nr. 2140 Bischof Christof von Konstanz beurkundet, dass vor seinem Hofgericht zu Gottlieben Martin Wiser, Bürger zu Schaffhausen, gegen seine Brüder Hans den älteren und den jüngern, Felix und seinen Schwager Caspar Rudolf wegen eines Urteils vom 27. September 1549 appelliert hat, da seine Er

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C I, Nr. 2140
Title:Bischof Christof von Konstanz beurkundet, dass vor seinem Hofgericht zu Gottlieben Martin Wiser, Bürger zu Schaffhausen, gegen seine Brüder Hans den älteren und den jüngern, Felix und seinen Schwager Caspar Rudolf wegen eines Urteils vom 27. September 1549 appelliert hat, da seine Erziehung seinen Vater nicht soviel gekostet habe, wie der Aufenthalt seiner Brüder auf Hohen Schulen und zur Erlernung köstlicher Handwerke, während er selber mehr als 36 Jahre beim Vater ohne irgendwelche Besoldung gedient habe. Es wird jedoch entschieden, dass die Beklagten dem Kläger nichts schuldig und die Gerichtskosten gegeneinander aufgehoben seien. Der Kläger appelliert weiter an die eidg. Tagsatzung. Bischof Christoph siegelt. Dorsualnotiz: In dieser Appellation sind myn herren von Zürich richter gsin innhalt eins abscheids zuo Baden uff mentag nach Laurentij anno 1550 ussgangen ( 11. August 1550).
Creation date(s):12/2/1549

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original
Trägermaterial:Pergament
Siegel:Siegel hängt

Weitere Angaben

Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Level:Dokument
Ref. code AP:C I, Nr. 2140
 

Usage

End of term of protection:12/2/1629
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

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URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=250819
 

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