C I, Nr. 2876 a Bürgermeister Johann Hab, Seckelmeister Hans Rudolf Lavater, Johann Blüwler und Peter Meyer, des Rats von Zürich, fällen betreffend Uebertretung des Verbotes des Reislaufens durch die Herrschaftsleute von Wädenswil folgenden Entscheid: 1) Die Herrschaftsleute sollen dem Komtur als

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C I, Nr. 2876 a
Title:Bürgermeister Johann Hab, Seckelmeister Hans Rudolf Lavater, Johann Blüwler und Peter Meyer, des Rats von Zürich, fällen betreffend Uebertretung des Verbotes des Reislaufens durch die Herrschaftsleute von Wädenswil folgenden Entscheid: 1) Die Herrschaftsleute sollen dem Komtur als Ihrem Herrn gehorchen, aber auch das Burgrecht halten und demgemäss sich den Mandaten der Stadt fügen, ohne vorher darüber zu beraten. 2) Alle diese Mandate sollen fortan auch in der Herrschaft Wädenswil verkündet werden. 3) Die Festsetzung der Bussen für die Uebertretung der Mandate ist Sache des Hauses Wädenswil. 4) Die bisher wegen des Reislaufens ausgefällten Bussen sowie die dadurch entstandenen Kosten werden in Gnaden erlassen. Doch sollen die Leute in Zukunft leisten, was sie schuldig sind. Die vier Schiedsrichter, die Stadt Zürich und Meister Johann von Hattstein siegeln.
Creation date(s):10/12/1543

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:2 Originale
Trägermaterial:Pergament
Siegel:6 Siegel hängen

Weitere Angaben

Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Level:Dokument
Ref. code AP:C I, Nr. 2876 a
 

Usage

End of term of protection:10/12/1563
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

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