C I, Nr. 1956 Burgermeister und Rat von Zürich, bei denen die Anwälte der Gemeinde Ellikon klagen, dass ihr Pfandherr Hans von Goldenberg zu Merspurg sie mit allerlei Neuerungen, entgegen den alten Rechtsgewohnheiten in bezug auf ihre Wälder und Gemeinwerk, auch Einzug und Gebote beeinträchtige, e

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C I, Nr. 1956
Title:Burgermeister und Rat von Zürich, bei denen die Anwälte der Gemeinde Ellikon klagen, dass ihr Pfandherr Hans von Goldenberg zu Merspurg sie mit allerlei Neuerungen, entgegen den alten Rechtsgewohnheiten in bezug auf ihre Wälder und Gemeinwerk, auch Einzug und Gebote beeinträchtige, erkennen, beide Teile sollen bei ihren Offnung, Rödeln, Brief, Siegeln und alter Gewohnheit verbleiben und jeder Teil dem andern tun, was sich hienach gebühre. Siegel der Stadt Zürich.
Creation date(s):12/12/1525
Creation date(s), remarks.:Dienstag nach Nikolaus

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original
Trägermaterial:Pergament
Siegel:Siegel hängt

Weitere Angaben

Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Level:Dokument
Ref. code AP:C I, Nr. 1956
 

Usage

End of term of protection:12/12/1605
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=250541
 

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