C I, Nr. 2232 Conrad Engelhart, Vogt zu Kyburg, urkundet, dass in einem Streit zwischen dem Spital von Rapperschwyl und den Pflegern des Liebfrauenaltars zu Schlatt betreffend die Zehnten vom Gütlein genannt der Bounhart von dem Gerichte erkannt worden sei, falls auf dem genannten Gut ein Wohnhaus

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C I, Nr. 2232
Title:Conrad Engelhart, Vogt zu Kyburg, urkundet, dass in einem Streit zwischen dem Spital von Rapperschwyl und den Pflegern des Liebfrauenaltars zu Schlatt betreffend die Zehnten vom Gütlein genannt der Bounhart von dem Gerichte erkannt worden sei, falls auf dem genannten Gut ein Wohnhaus erbaut werde, sollen seine Bewohner nach Elggöw zur Kirche gehören; hinsichtlich des Zehntens sollen die Parteien einen Entscheid des Rats von Zürich begehren (derselbe hatte schon früher ein diese Frage betreffendes Urteil gefällt). Der Vogt siegelt.
Creation date(s):6/15/1523
Creation date(s), remarks.:Vitus und Modestus

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original
Trägermaterial:Pergament
Siegel:Siegel hängt

Weitere Angaben

Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Level:Dokument
Ref. code AP:C I, Nr. 2232
 

Usage

End of term of protection:6/15/1603
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

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URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=250527
 

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