C I, Nr. 2205 Burgermeister und Rat von Zürich entscheiden in einem Streit zwischen Frau Barbara von Knöringen und Ueli und Welti Lüdinen von Ellgöw, die behaupten, ein von der erstern für ihren grossen Zehnten angesprochener Zehnten von Gütern im Schneitt und im Sprüntzendal gehöre zu dem ihnen v

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C I, Nr. 2205
Title:Burgermeister und Rat von Zürich entscheiden in einem Streit zwischen Frau Barbara von Knöringen und Ueli und Welti Lüdinen von Ellgöw, die behaupten, ein von der erstern für ihren grossen Zehnten angesprochener Zehnten von Gütern im Schneitt und im Sprüntzendal gehöre zu dem ihnen vom Spital zu Rapperswil verliehenen Widem, es solle bei dem Urteil vom 23. Juni 1509 sein Verbleiben haben und die Beklagten sollen den fraglichen Zehnten der Klägerin überlassen, ausser sie könnten binnen Monatsfrist beweisen, dass der Name Sprüntzendal sich nicht auf die streitige Stelle beziehe. Stadtsiegel.
Creation date(s):11/7/1520
Creation date(s), remarks.:Uff mittwuchen nach aller helligen tag.

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original
Trägermaterial:Pergament
Siegel:Siegel hängt

Weitere Angaben

Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Level:Dokument
Ref. code AP:C I, Nr. 2205
 

Usage

End of term of protection:11/7/1600
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=250497
 

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