C I, Nr. 3099 Burgermeister und Rat von Zürich, bei denen die Gemeinde Meylan klagt, dass einzelne Grundeigentümer, während die Allmend der Gemeinde durch die Geschwornen ausgemarkt sei, ohne Zuziehung des Vogts neue Marken an ihren Gütern gesetzt und dadurch die Gemeinde benachteiligt haben, erke

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C I, Nr. 3099
Title:Burgermeister und Rat von Zürich, bei denen die Gemeinde Meylan klagt, dass einzelne Grundeigentümer, während die Allmend der Gemeinde durch die Geschwornen ausgemarkt sei, ohne Zuziehung des Vogts neue Marken an ihren Gütern gesetzt und dadurch die Gemeinde benachteiligt haben, erkennen, die neuen Marken sollen beseitigt werden und die Benutzung der Allmend auf Grund der alten Marken stattfinden. Stadtsiegel.
Creation date(s):8/14/1520
Creation date(s), remarks.:Uf zinstag vor unser frowen himelfart tag

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original
Trägermaterial:Pergament
Siegel:Die Hälfte des Siegels hängt

Weitere Angaben

Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Level:Dokument
Ref. code AP:C I, Nr. 3099
 

Usage

End of term of protection:8/14/1540
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=250494
 

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