C I, Nr. 2723 Burgermeister und Rat von Zürich erklären, dass sie mit Rudolf Ammann, Leutpriester zu Knonow, zur Vermeidung weiterer Streitigkeiten über die beiden Teilen zu Knonow zustehenden Zehnten folgende Übereinkunft getroffen haben: Alle Zehnten zu Knonow, grosse und kleine, auch Neugrützeh

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C I, Nr. 2723
Title:Burgermeister und Rat von Zürich erklären, dass sie mit Rudolf Ammann, Leutpriester zu Knonow, zur Vermeidung weiterer Streitigkeiten über die beiden Teilen zu Knonow zustehenden Zehnten folgende Übereinkunft getroffen haben: Alle Zehnten zu Knonow, grosse und kleine, auch Neugrützehnten, sollen ausschliesslich der Stadt Zürich namens der Herrschaft Knonow zustehen; dagegen soll der Leutpriester jährlich aus dem obrigkeitlichen Kasten erhalten 8 Malter Korn und 4 Malter Hafer, ferner 3 Mütt Hafer für den Heuzehnten und 3 Mütt Hafer für den kleinen Zehnten; die der Leutpriesterei gehörenden Güter sollen zehntenfrei sein; die der Leutpriesterei zustehenden Zehnten zu Utenberg, am Egelsee, am Stigenbül, Kolholz, Baregg usw. sollen ihr auch künftig gegeben werden.
Creation date(s):10/23/1518
Creation date(s), remarks.:Samstags nach der einliff tusent megten tag.

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Abschrift
Trägermaterial:Papier

Weitere Angaben

Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Level:Dokument
Ref. code AP:C I, Nr. 2723
 

Usage

End of term of protection:10/23/1598
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=250465
 

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