C I, Nr. 1013 Burgermeister, Rat und die Zunftmeister von Zürich urkunden, dass Hans Rügger, Drucker, mit ihrer Bewilligung auf seinen Todesfall verordnet habe, das, was von seinem Nachlass, bestehend in Haus, Hofstatt und Gärtlein im Niederdorf, nebst Büchern und Hausrat, zusammen ungefähr 700 Pf

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C I, Nr. 1013
Title:Burgermeister, Rat und die Zunftmeister von Zürich urkunden, dass Hans Rügger, Drucker, mit ihrer Bewilligung auf seinen Todesfall verordnet habe, das, was von seinem Nachlass, bestehend in Haus, Hofstatt und Gärtlein im Niederdorf, nebst Büchern und Hausrat, zusammen ungefähr 700 Pfund ausmachend, nach Ausrichtung eines Vermächtnisses an Elsy Zimerman übrig bleibe, zunächst zur Befriedigung seiner Ehefrau für ihre gesetzlichen Erbansprüche verwendet werde und der Rest derselben als Leibding zukomme, mit der Verpflichtung, für sie Beide Jahrzeiten anzuordnen. Rat und Zunftmeister wie in der Urkunde vom 3. Jan. gl. J., doch mit Einschiebung von Ulrich von Leinbach als zweitletzter Zunftmeister. Stadtsiegel.
Creation date(s):5/11/1517
Creation date(s), remarks.:Montag vor Kreuzwoche

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original
Trägermaterial:Pergament
Siegel:Siegel hängt

Weitere Angaben

Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Level:Dokument
Ref. code AP:C I, Nr. 1013
 

Usage

End of term of protection:5/11/1597
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=250441
 

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