C I, Nr. 683 Schultheiss und Rat der Stadt Bern schreiben an Burgermeister und Rat von Zürich: Sie finden den ihnen zugesandten Besorgnisbrief betreffend Stadt und Grafschaft Neuenburg nicht ihrem Begehren entsprechend, weil darin die Städte Luzern, Friburg und Solothurn nicht verpflichtet werden,

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C I, Nr. 683
Title:Schultheiss und Rat der Stadt Bern schreiben an Burgermeister und Rat von Zürich: Sie finden den ihnen zugesandten Besorgnisbrief betreffend Stadt und Grafschaft Neuenburg nicht ihrem Begehren entsprechend, weil darin die Städte Luzern, Friburg und Solothurn nicht verpflichtet werden, Berns Rechte betreffend Neuenburg anzuerkennen; Luzern und Friburg sprechen gleiche Rechte mit Bern an unter Berufung auf ein vor kurzem mit dem damaligen Markgrafen von Neuenburg abgeschlossenes Burgrecht, dieses müsse aber, da der Markgraf Berns Feind Frankreich anhange, als unwirksam angesehen werden; sie haben deshalb den Besorgnisbrief abgeändert und bitten, ihn so gutzuheissen.
Creation date(s):7/13/1515
Creation date(s), remarks.:Heinrich

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original
Trägermaterial:Papier
Siegel:Spuren des aufgedrückten Verschlussiegels

Weitere Angaben

Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Level:Dokument
Ref. code AP:C I, Nr. 683
 

Usage

End of term of protection:7/13/1535
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=250426
 

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