C I, Nr. 1417 Bündnis zwischen Papst Leo X. und den 13 Orten, 1514.12.09 (Dokument)

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C I, Nr. 1417
Title:Bündnis zwischen Papst Leo X. und den 13 Orten
Brief:Die 13 Orte der Eidgenossenschaft und die 7 Zehnten des Landes Wallis, sowie die 3 Bünde in Churwal schliessen mit Papst Leo X. einen Bund, der auf seine Lebenszeit und ein weiteres Jahr dauern soll. Es wird bestimmt, dass der Papst mit keinen Fürsten oder Städten und Ländern einen Bund oder Vertrag schliessen soll, ohne die Eidgenossenschaft vorzubehalten, und die gleiche Verpflichtung gilt umgekehrt für die Eidgenossenschaft zu Gunsten des Papstes. Der Papst verpflichtet sich, der Eidgenossenschaft nötigenfalls mit dem Bann und andern Mitteln zu helfen, auf ihr Begehren auf seine Kosten 500 Glenner oder Kürisser ihnen zu Hilfe zu schicken und zu unterhalten; jedoch wird der Fall ausgenommen, wo er selbst durch Krieg belästigt ist. Jährlich zahlt er jedem der 13 Orte sowie Wallis und Churwal 2000 rheinische Gulden Pension. Die Pflicht zur Hilfe erstreckt sich auch auf die Zugewandten der Eidgenossen, namentlich die Stadt St. Gallen und das Land Wallis, die 3 Bünde in Churwal, Biel, Mülhausen und Sanen. Die Familie de Medicis und die Stadt Florenz werden als des Papsts Geschlecht und Vaterland angesehen. Die Eidgenossen verpflichten sich, falls sie nicht selbst durch Krieg gehindert werden, auf Begehren 12000 Krieger zu Fuss zu stellen, versehen mit Hauptleuten, Fennern usw., jeder Krieger soll monatlich 4 1/2 Gulden Sold erhalten, ein Hauptmann, Leutnant, Statthalter oder Fenner monatlich 6 Solde und dazu jeder Hauptmann für je 100 ihm Untergebene 10 Uebersolde, wofür er die Schreiber, Weibel usw. zu bezahlen hat. Kranke und Wunde erhalten ebenfalls Sold. Die eidgenössischen Truppen dürfen nicht getrennt, auch nicht auf Schiffe oder auf das Meer verwendet werden. Sollte der Papst mit Zustimmung der Eidgenossen andere Fürsten oder Städte in Italien in diesen Bund aufnehmen, so hätten diese die ihnen geschickten Hilfstruppen nach Vorschrift dieses Vertrages zu bezahlen. Es siegeln die 13 Orte der Eidgenossenschaft und die Städte Sitten und Chur.
Creation date(s):12/9/1514
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

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Ausstellungsort:Zürich
Überlieferung:Original
Dimensions W x H (cm):78.0 x 35.5
Trägermaterial:Pergament
Siegel:14 Siegeln haängen, von jenem von Bern hängt nur noch die Siegelschnur
Schlagwörter:Friedensverträge

Weitere Angaben

Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm; Digitalisat
Publikationen:Edition: EA, Bd. 3/2, Beilage Nr. 27A; Zellweger, Urkunden, Bd. 3/1, Nr. 669 (nach einer Abschrift)
Level:Dokument
Ref. code AP:C I, Nr. 1417
 

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Number:1
 

Usage

End of term of protection:12/9/1534
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

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URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=250416
 

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