C I, Nr. 2201 Degen Gachnang, Vogt zu Elgöw, urkundet, dass, nachdem Frau Barbara von Knöringen gestützt auf das Urteil des Rats von Zürich (vom 12. April 1513) von Büchi Ersatz der von ihm nicht gelieferten Zehnten nebst Kosten gefordert, dieser aber sich zur Leistung des ihm vorbehaltenen Beweis

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C I, Nr. 2201
Title:Degen Gachnang, Vogt zu Elgöw, urkundet, dass, nachdem Frau Barbara von Knöringen gestützt auf das Urteil des Rats von Zürich (vom 12. April 1513) von Büchi Ersatz der von ihm nicht gelieferten Zehnten nebst Kosten gefordert, dieser aber sich zur Leistung des ihm vorbehaltenen Beweises anerboten habe, von dem Gerichte mit Rücksicht darauf, dass in jenem Urteil keine Frist für die Beweisleistung angesetzt sei, entschieden worden sei, der Beweis sei abzunehmen; hiegegen habe die Klägerin appelliert. Siegel des Gerichtsherrn Jörg von Hünwil. Beigefügt ist die Notiz, dass am 11. Juni (st. Barnabas tag) 1515 die Appellation unbegründet erklärt worden sei.
Creation date(s):10/2/1514
Creation date(s), remarks.:Montag vor Franziskus

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original
Trägermaterial:Papier
Siegel:Siegel am Fusse beigedrückt

Weitere Angaben

Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Level:Dokument
Ref. code AP:C I, Nr. 2201
 

Usage

End of term of protection:10/2/1594
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=250412
 

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