C I, Nr. 2147 Burgermeister und Rat von Zürich erkennen in einem Streit zwischen Hans Wilhelm von Fulach zu Louffen und der Bauersame und den Hintersässen zu Tachsen: Die von Tachsen seien nicht schuldig, dem Vogtherrn Frevel und busswürdige Sachen zu verzeigen, sie sehen oder vernehmen dieselben;

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C I, Nr. 2147
Title:Burgermeister und Rat von Zürich erkennen in einem Streit zwischen Hans Wilhelm von Fulach zu Louffen und der Bauersame und den Hintersässen zu Tachsen: Die von Tachsen seien nicht schuldig, dem Vogtherrn Frevel und busswürdige Sachen zu verzeigen, sie sehen oder vernehmen dieselben; was aber der Vogtherr oder sein Verweser sehe, das möge der Vogtherr büssen und strafen ohne weitere Beweisaufnahme; was dagegen der Vogtherr oder sein Verweser nur vernehme, darüber sollen Zeugen einvernommen und der Handel bewiesen werden, auch wenn die Sache gütlich erledigt werde; die Busse dürfe dann dem Vogtherrn nicht entgehen. Stadtsiegel.
Creation date(s):7/7/1511

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original
Trägermaterial:Pergament
Siegel:Siegel hängt

Weitere Angaben

Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Publikationen:Edition: SSRQ ZH AF II, S. 219
Level:Dokument
Ref. code AP:C I, Nr. 2147
 

Usage

End of term of protection:7/7/1591
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

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URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=250369
 

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