C I, Nr. 2282 Hans Löninger, genannt Sigerist, Vogt zu Rafz, daselbst im Auftrage des Ritters Jacob Äscher, Obervogts zu Eglisow, Gericht haltend, urkundet, dass das Gericht auf Klage das Michel Schwarber, Untervogts zu Eglisow, dass Güter, auf denen die Stadt Zürich 2 Pfund Haller Wyssettgeld zu

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C I, Nr. 2282
Title:Hans Löninger, genannt Sigerist, Vogt zu Rafz, daselbst im Auftrage des Ritters Jacob Äscher, Obervogts zu Eglisow, Gericht haltend, urkundet, dass das Gericht auf Klage das Michel Schwarber, Untervogts zu Eglisow, dass Güter, auf denen die Stadt Zürich 2 Pfund Haller Wyssettgeld zu fordern habe und die lange Zeit von den Löningern besessen worden, nun verteilt und veräussert worden seien, wovon Hans Husser ein Stück besitze, erkannt habe, die Stadt sei berechtigt, die fraglichen Güter, soweit es zur Deckung ihrer Forderung nötig sei, zu verganten, wenn Husser nicht beweise, dass die fraglichen Güter nicht zu den Löninger'schen gehört haben. Erbetener Siegler: Cuonrat Heggezer. Beigeheftet ist eine vom 25. Okt. 1512 datierte, von Bernhard Schwarber, Stadtknecht zu Eglisow, ausgestellte und von Alexander Metzger, Obervogt daselbst, besiegelte Urkunde, enthaltend eine Berufung auf obiges Urteil.
Creation date(s):7/18/1509
Creation date(s), remarks.:Uff mittwuchen nach st. Margreten tag.

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original
Trägermaterial:Pergament
Siegel:Siegel hängt

Weitere Angaben

Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Level:Dokument
Ref. code AP:C I, Nr. 2282
 

Usage

End of term of protection:7/18/1539
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=250347
 

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