C I, Nr. 2706 Burgermeister, Räte und der grosse Rat von Zürich erklären, dass sie nach Anhörung der von Gerold Meyer von Knonow vorgelegten Urkunden anerkennen, dass alle strafwürdigen Sachen im Zwing Knonau bis an die hohen Gerichte, das Blut berührend, ihm zudienen sollen, dass aber, falls die

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C I, Nr. 2706
Title:Burgermeister, Räte und der grosse Rat von Zürich erklären, dass sie nach Anhörung der von Gerold Meyer von Knonow vorgelegten Urkunden anerkennen, dass alle strafwürdigen Sachen im Zwing Knonau bis an die hohen Gerichte, das Blut berührend, ihm zudienen sollen, dass aber, falls die Stadt Zürich wegen der ihr im Freien Amt zustehenden hohen Gerichtsbarkeit einen wegen todeswürdigen Verbrechens Verurteilten begnadigen und Geld von ihm nehmen wolle, dieses Geld der Stadt zufallen soll. Stadtsiegel.
Creation date(s):3/16/1502
Creation date(s), remarks.:Uff mitwuch vor dem Balmtag.

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original
Trägermaterial:Pergament
Siegel:Siegel hängt

Weitere Angaben

Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Level:Dokument
Ref. code AP:C I, Nr. 2706
 

Usage

End of term of protection:3/16/1522
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=250272
 

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