C I, Nr. 2207 g Burgermeister und Rat von Zürich verordnen, dass ihr jeweiliger Vogt der Grafschaft Kyburg auch Vogt über die Leute auf den von Herdegen von Hünwil an Zürich abgetretenen Höfen zu Elgöw sein und ihnen einen Weibel bestellen soll, mit dem sie Gericht halten können; falls nicht genug

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C I, Nr. 2207 g
Title:Burgermeister und Rat von Zürich verordnen, dass ihr jeweiliger Vogt der Grafschaft Kyburg auch Vogt über die Leute auf den von Herdegen von Hünwil an Zürich abgetretenen Höfen zu Elgöw sein und ihnen einen Weibel bestellen soll, mit dem sie Gericht halten können; falls nicht genug Richter sich finden sollten wegen Ausstands oder sonst, so soll der Vogt ihnen solche leihen. Im übrigen sollen sie bei ihren bisherigen Rechten bleiben. Das Original trug das Stadtsiegel.
Creation date(s):2/16/1502
Creation date(s), remarks.:Julia

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Abschrift
Trägermaterial:Papier

Weitere Angaben

Former reference codes:C I, zu Nr. 2207
Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Level:Dokument
Ref. code AP:C I, Nr. 2207 g
 

Usage

End of term of protection:2/16/1522
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=250271
 

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