C I, Nr. 1009 Lienhart Winntgerst, des Rats und Verweser des Stadtammanns zu Memingen, urkundet, dass das Dreizehner-Gericht, vor dem Hans Stadler, Burger von Zürich, als Bevollmächtigter des Erhart Meyer von da, eine Forderung von 500 Gulden an Hartman Bodmer, Burger von Memingen, eingeklagt habe

Archive plan context


Identifikation und Inhalt

Ref. code:C I, Nr. 1009
Title:Lienhart Winntgerst, des Rats und Verweser des Stadtammanns zu Memingen, urkundet, dass das Dreizehner-Gericht, vor dem Hans Stadler, Burger von Zürich, als Bevollmächtigter des Erhart Meyer von da, eine Forderung von 500 Gulden an Hartman Bodmer, Burger von Memingen, eingeklagt habe, beim Ausbleiben des Beklagten auf die an ihn erlassene Vorladung erkannt habe, der Anwalt des Klägers möge seine Pfande laut der Vertragsurkunde acht Tage behalten und am neunten auf die Gant legen; wenn er aber dem Beklagten keine Anzeige machen könne, möge er die Pfänder Jahr und Tag behalten und dann damit nach der Stadt Memingen Recht verfahren. Siegel des Stadtgerichts Memingen.
Creation date(s):5/8/1500
Creation date(s), remarks.:Freitag nach Kreuztag im Mai

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original
Trägermaterial:Papier
Siegel:Siegel am Fuss aufgedrückt

Weitere Angaben

Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Level:Dokument
Ref. code AP:C I, Nr. 1009
 

Usage

End of term of protection:5/8/1580
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=250253
 

Social Media

Share
 
Home|Shopping cartno entries|Login|de en fr
State Archives of Zurich ONLINE CATALOGUE