C I, Nr. 448 Frieden von Basel im Schwabenkrieg, 1499.09.22 (Dokument)

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C I, Nr. 448
Title:Frieden von Basel im Schwabenkrieg
Brief:Ludwig Maria Sforza Anglus, Herzog zu Meyland, urkundet, dass, nachdem wegen Streitigkeiten zwischen König Maximilian namens seiner Grafschaft Tirol und dem Bischof Heinrich von Chur und seinem Stift Krieg zwischen dem König und dem schwäbischen Bunde einerseits und den Eidgenossen sowie den Bünden in Churwal anderseits ausgebrochen, Galeazzo Visconti nach vieler Mühe einen Frieden vermittelt habe, im wesentlichen folgenden Inhalts:
1) Die 6 Gerichte im Brrettigöw, welche das Haus von Oesterreich von dem von Mätsch gekauft hat, sollen dem König wieder huldigen, dürfen aber im Bündnis mit den Bünden bleiben.
2) Der Entscheid betr. Die Streitpunkte zwischen dem Bischof von Chur und dem König für Tirol wird dem Bischof von Ögspurg übertragen.
3) Kein Teil hat dem andern für im Kriege verübte Schädigungen Ersatz zu leisten.
4) Alle eroberten Schlösser und Landschaften sollen zurückgegeben werden, unbeschadet den vor dem Krieg darauf bestandenen Rechten. Mit Bezug auf die Schlösser Tierstein und Büren, welche die Stadt Solothurn für eine Schuldforderuung an den Grafen von Tierstein in Besitz genommen hat, werden besondere Bestimmungen getroffen.
5) Alle Schmähworte werden bei Strafe verboten.
6) Kein Teil soll Angehörige des andern als Burger annehmen, ausgenommen solche, die sich bei ihm niederlassen wollen.
7) Die Gefangenen sollen von beiden Teilen gegen Urfehde und ein bescheidenes Arztgeld freigelassen werden.
8) Künftige Streitigkeiten zwischen den Parteien sollen an den Bischof von Basel oder den von Konstanz oder an Burgermeister und kleinen Rat von Basel oder, soweit die Eidgenossen einwilligen, an die Stadt Konstanz gebracht werden; vorbehalten Erbstreitigkeiten, Streit über Liegenschaften und kleine Geldforderungen, welche von den ordentlichen Gerichten erledigt werden sollen.
9) Der König soll alle Achterklärungen und dergleichen Aufheben, auch gegen Basel nicht wegen der den Eidgenossen geleisteten Hilfe einschreiten.
Inbegriffen in den Frieden werden die Zugewandten beider Teile.
Es siegeln König Maximilian, die Orte Zürich, Bern, Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug, Glarus, Freiburg, Solothurn und die Stadt Chur.
Creation date(s):9/22/1499
Creation date(s), remarks.:Sonntag Mauritius
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

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Ausstellungsort:Basel
Überlieferung:Original
Dimensions W x H (cm):78.0 x 53.0
Trägermaterial:Pergament
Language:Deutsch
Siegel:Alle 12 Siegel hängen
Schlagwörter:Friedensverträge

Weitere Angaben

Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Publikationen:Edition: EA, Bd. 3/1, Beilage Nr. 35
Regest: RI XIV, Bd. 3/2, Nr. 13766 (nach der Ausfertigung für König Maximilian)
Anmerkungen:Zweitausfertigung: Österreichisches Staatsarchiv, Haus-, Hof- und Staatsarchiv, UR AUR 1499 IX 22
Weblinks:RI XIV, Bd. 3/2, Nr. 13766
HLS (Artikel "Frieden von Basel")
Level:Dokument
Ref. code AP:C I, Nr. 448
 

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B I 277 (fol. 201 r - 204 v) Abschrift von C I, Nr. 448, 16. Jh. (ca.) (Dokument)
 

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End of term of protection:9/22/1519
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

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URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=250242
 

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