C I, Nr. 1412 Bischof Hugo von Konstanz schliesst mit den eidgenössischen Orten Zürich, Bern, Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug, Glarus, Freiburg und Solothurn auf seine Lebenszeit einen Bund zu gegenseitigem Schuttze; wenn er deren Hilfe bedarf, so haben die verbündeten sie auf seine Kosten z

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C I, Nr. 1412
Title:Bischof Hugo von Konstanz schliesst mit den eidgenössischen Orten Zürich, Bern, Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug, Glarus, Freiburg und Solothurn auf seine Lebenszeit einen Bund zu gegenseitigem Schuttze; wenn er deren Hilfe bedarf, so haben die verbündeten sie auf seine Kosten zu leisten; ihnen soll er namentlich sein Schloss bei Kaiserstuol für ihre Bedürfnisse offenhalten. Bei Streitigkeiten zwischen Angehörigen beider Teile soll der Ansprecher sich an die Gerichte wenden, wo der Angesprochene stitzt; bei Streitigkeiten zwischen dem Bischof und einem oder mehreren der Orte sollen Schiedsgerichte entscheiden, über deren Bestellung nähere Vorschriften gegeben werden. Der Bischof und die 10 Orte siegeln.
Creation date(s):7/10/1497
Creation date(s), remarks.:Montag nach Ulrich
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Ausstellungsort:Zürich
Überlieferung:Original
Dimensions W x H (cm):64.0 x 31.5
Trägermaterial:Pergament
Siegel:11 Siegel hängen

Weitere Angaben

Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Level:Dokument
Ref. code AP:C I, Nr. 1412
 

Containers

Number:1
 

Usage

End of term of protection:7/10/1577
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=250225
 

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